Mehrere Onlinehändler haben Abmahnungen erhalten, weil sie in ihrer Datenschutzerklärung nicht auf die Verwendung des von Facebook angebotenen Gefällt-mir-Buttons hinweisen. Der Interessenverband Händlerbund berichtet von mehreren Fällen. Es mahnt immer derselbe Online-Händler ab, der eine recht breite Produktpalette im Netz anbietet und daher mit vielen anderen Onlineshops im Wettbewerb steht. Ein solches Wettbewerbsverhältnis ist die Voraussetzung für diese Art der Abmahnung.
Da Webseiten, auf denen der Anbieter den sogenannten Like-Button eingefügt hat, bei jedem Aufruf Daten an Facebook übermitteln, ist nach Ansicht des Händlerbundes zumindest eine Belehrung in der Datenschutzerklärung einer solchen Seite ratsam, auch wenn die Form und die Notwendigkeit von Gerichten noch nicht abschließend geklärt sind. "Zur Vermeidung unnötiger rechtlicher Auseinandersetzungen", wie der Verband es formuliert.
lis
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