Transparenzbericht: Microsoft veröffentlicht Anfragen nach Nutzerdaten

Google oder Twitter veröffentlichen seit einiger Zeit, wie oft Polizei und Gerichte nach Nutzerdaten fragen. Jetzt zieht auch Microsoft mit. Dabei stellt sich heraus: Deutsche Behörden wollen besonders häufig über Nutzerdaten Bescheid wissen.

Microsoft: Weitergabe von Informationen über NutzerdatenZur Großansicht
DPA

Microsoft: Weitergabe von Informationen über Nutzerdaten

Ebenso wie Google und Twitter veröffentlicht nun auch Microsoft Informationen über Anfragen nach Nutzerdaten. Mehr als 75.000-mal wollten demnach Polizei und Justiz im Jahr 2012 weltweit von Microsoft Informationen haben. Dabei geht es um Informationen über Nutzer von Microsofts Internet- und Speicherdiensten, etwa der E-Mail-Dienste Hotmail und Outlook, des Speicherdienstes SkyDrive oder des Microsoft Messengers. Dazu kommen 4.713 Anfragen nach Nutzerdaten für den Chat- und Telefonierdienst Skype. Die Daten umfassen unter anderem Anfragen aufgrund von Gerichtsbeschlüssen oder Durchsuchungsbefehlen.

Insgesamt gab Microsoft in knapp 80 Prozent der Fälle Daten weiter, darunter Namen der Nutzer, ihr Alter, ihre E-Mail-Adresse und IP-Adresse. Diese Informationen bezeichnet die Firma als "non-content data", weil sie nicht den Inhalt der Kommunikation umfassen. Um Inhalte von E-Mails oder auf Microsoft-Diensten gespeicherte Fotos weiterzugeben, verlange Microsoft einen Durchsuchungsbefehl oder Gerichtsbeschluss, erklärte die Firma. Solche Daten wurden in 2,2 Prozent der Fälle weitergeleitet. In 18 Prozent der Fälle gab Microsoft den Angaben zufolge keine Daten heraus.

Deutschland liegt bei der Zahl der Anfragen an fünfter Stelle: 8.419 Auskunftsersuchen sandten deutsche Polizeibehörden oder Gerichte an Microsoft. Nur die USA, die Türkei, Großbritannien und Frankreich fragten häufiger nach Nutzerdaten. Deutsche Behörden waren mit ihren Anfragen zudem erfolgreicher als ihre internationalen Kollegen: Sie bekamen in 84,2 Prozent der Fälle Auskunft. Nur fünf Anfragen wurden aus rechtlichen Gründen zurückgewiesen - bei den übrigen Anfragen, die ohne Auskunft blieben, lagen demzufolge gar keine Daten vor.

Microsoft will mit der Veröffentlichung der Daten Transparenz schaffen. "Wie andere in der Branche glauben wir, dass es wichtig für die Öffentlichkeit ist, Informationen über den Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf Kundendaten zu haben." Das gelte besonders, da Kunden immer öfter private Informationen über das Internet austauschten.

jnb

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insgesamt 2 Beiträge
discotieren 22.03.2013
... indem er massenhaft personenbezogene Daten sammelt, der muss sich nicht wundern. Die sollten sich auch nicht beschweren, dass die "Datenschutzerklärungen" mindestens ein paar Seiten DINA4 beanspruchen, sind es [...]
... indem er massenhaft personenbezogene Daten sammelt, der muss sich nicht wundern. Die sollten sich auch nicht beschweren, dass die "Datenschutzerklärungen" mindestens ein paar Seiten DINA4 beanspruchen, sind es doch diese US-Datenkraken, die geradezu krankhaft und besessen intimste Daten anhäufen. Aber durch die neuen Schnüffelgesetze werden die Datenkraken insoweit bald entlastet werden, dann holt sich der Staat die Daten selbst und heimlich: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundestag-beschliesst-bestandsdatenabfrage-mit-aenderung-des-tkg-a-890307.html
.freedom. 23.03.2013
Nur wenn es unbedingt sein muss (im Falle eines Einkaufs etc.) muss man natürlich seinen richtigen Namen angeben. Ansonsten nur Fantasie-Namen und Adresse angeben. Am Besten ist "Musterman" wohnt in 12345 Musterstadt [...]
Nur wenn es unbedingt sein muss (im Falle eines Einkaufs etc.) muss man natürlich seinen richtigen Namen angeben. Ansonsten nur Fantasie-Namen und Adresse angeben. Am Besten ist "Musterman" wohnt in 12345 Musterstadt etc. Gut ist es, wenn es Millionen "Mustermänner-frauen" gibt Auch der E-mail Name sollte keinen eigenen Namen beinhalten. Wichtige E-mails sollten grundsätzlich verschlüsselt versendet werden.
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  • Freitag, 22.03.2013 – 15:07 Uhr
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