FBI-Ermittlungen: Gericht erklärt geheime Datenabfrage für illegal

FBI-Logo: Seit 2003 wurden 200.000 Aufforderungen zur Datenherausgabe verschicktZur Großansicht
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FBI-Logo: Seit 2003 wurden 200.000 Aufforderungen zur Datenherausgabe verschickt

In den USA können Ermittler Unternehmen zur Herausgabe von Nutzerdaten verdonnern, wenn es um die nationale Sicherheit geht. Meist müssen die Unternehmen das auch noch geheim halten. Ein Bezirksgericht hat die US-Regierung nun in die Schranken gewiesen.

Ein amerikanisches Bezirksgericht hat die US-Regierung dazu aufgefordert, bis auf weiteres den Versand sogenannter National Security Letter (NSL) einzustellen. Mit diesen Briefen zwingen amerikanische Ermittlungsbehörden Telekommunikationsdienstleister zur Herausgabe von Kundendaten, wenn dies dem Schutz der nationalen Sicherheit dient. Weil mit den NSL meist ein Verbot einhergeht, über diese Anordnung zu reden, ist diese Maßnahme unter Bürgerrechtlern umstritten.

Am Freitag begründete Bezirksrichterin Illston ihre Entscheidung: Die NSL verstießen gegen den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung, Betroffenen sei durch den Maulkorb die Möglichkeit zur Kritik an den Methoden ihrer Regierung genommen.

Auch sei durch die Bindung des Maulkorberlasses an die Aufforderung zur Datenherausgabe wahrscheinlich illegal und damit das Instrument des NSL verfassungswidrig. Sie könne nicht nachvollziehen, warum die Befürworter dieser Briefe eine Gefährdung der nationalen Sicherheit darin erkennen, dass der Erhalt eines solchen Briefes öffentlich gemacht werde. 97 Prozent der mehr als 200.000 seit 2003 verschickten NSL seien mit so einem Maulkorberlass verschärft worden.

Die US-Regierung hat nun 90 Tage Zeit, um über ein Berufungsgericht gegen den Gerichtsbeschluss vorzugehen. Das Urteil ist der vorläufige Höhepunkt eines Prozess um eine Telekommunikationsfirma, die sich gegen die Zustellung so eines NSL mit einer Klage gegen den Absender, das amerikanische FBI, gewehrt hatte. Für die amerikanische Bürgerrechtsbewegung EFF ist das Urteil des Bezirksgerichts ein wichtiger Etappensieg. Auf ihrer Website jubelt die EFF: "National Security Letter sind verfassungswidrig."

fko

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insgesamt 2 Beiträge
discotieren 18.03.2013
... dass man in Deutschland zukünftig bei bloßem Verdacht auf (!) Ordnungswidrigkeiten (! - das sind beispielsweise Parkplatzverstöße) beschnüffelt werden darf. Und zwar ohne richterliche Genehmigung. Einfach so. Befugnis für [...]
... dass man in Deutschland zukünftig bei bloßem Verdacht auf (!) Ordnungswidrigkeiten (! - das sind beispielsweise Parkplatzverstöße) beschnüffelt werden darf. Und zwar ohne richterliche Genehmigung. Einfach so. Befugnis für Strafverfolger, Informationen über Anschlussinhaber wie Name oder Anschrift manuell abzufragen. Der SPIEGEL aber druckt BMI Friedrich - wahlkampfgerecht - mit Überschriften wie: Friedrich will Datenschutz! http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/datenschutz-friedrich-fordert-harte-auflagen-fuer-google-und-facebook-a-886620.html Lächerlich. Schauen Sie mal, WAS er wirklich will: Konkret, gar nichts. Schlagzeilen - Schaumschläger. Und die Meldung, wie er wirklich den Rechtsstaat und die Meinungsfreiheit mal wieder (man denke an seinem Vorstoß für Klarnamenszwang im Internet contra legem - § 13 VI TMG) aushöhlen will, erschien ganz kurz unter "ferner liefen". http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/pin-herausgabe-bundestag-will-spaehschnittstelle-entschaerfen-a-889050.html Wie auch zuvor, eine Meldung dergleichen Art. Wenn's der SPIEGEL nicht bringt, dann eben hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Einigung-auf-Zugriffsregeln-fuer-IP-Adressen-und-Passwoerter-1824179.html
metafa 18.03.2013
Von Tuten und Blasen keine Ahnung aber hier Stimmung machen. Haben Sie nichts Besseres zu tun?
Zitat von discotieren... dass man in Deutschland zukünftig bei bloßem Verdacht auf (!) Ordnungswidrigkeiten (! - das sind beispielsweise Parkplatzverstöße) beschnüffelt werden darf. Und zwar ohne richterliche Genehmigung. Einfach so. Befugnis für Strafverfolger, Informationen über Anschlussinhaber wie Name oder Anschrift manuell abzufragen. Der SPIEGEL aber druckt BMI Friedrich - wahlkampfgerecht - mit Überschriften wie: Friedrich will Datenschutz! Datenschutz: Friedrich fordert harte Auflagen für Google und Facebook - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/datenschutz-friedrich-fordert-harte-auflagen-fuer-google-und-facebook-a-886620.html) Lächerlich. Schauen Sie mal, WAS er wirklich will: Konkret, gar nichts. Schlagzeilen - Schaumschläger. Und die Meldung, wie er wirklich den Rechtsstaat und die Meinungsfreiheit mal wieder (man denke an seinem Vorstoß für Klarnamenszwang im Internet contra legem - § 13 VI TMG) aushöhlen will, erschien ganz kurz unter "ferner liefen". PIN-Herausgabe: Bundestag will Spähschnittstelle entschärfen - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/pin-herausgabe-bundestag-will-spaehschnittstelle-entschaerfen-a-889050.html) Wie auch zuvor, eine Meldung dergleichen Art. Wenn's der SPIEGEL nicht bringt, dann eben hier: Einigung auf Zugriffsregeln für IP-Adressen und Passwörter | heise online (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Einigung-auf-Zugriffsregeln-fuer-IP-Adressen-und-Passwoerter-1824179.html)
Von Tuten und Blasen keine Ahnung aber hier Stimmung machen. Haben Sie nichts Besseres zu tun?
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  • Montag, 18.03.2013 – 14:21 Uhr
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Zum Autor
  • Felix Knoke schreibt von Berlin aus über elektronische Lebensaspekte und versucht sich vergeblich als Hitproduzent in seinem Wohnzimmerstudio.

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