Von Richard Meusers
Vor einem Jahr attackierten Anonymous-Aktivisten den Web-Auftritt der Gema, um gegen Sperrungen von Videoclips, zum Beispiel auf YouTube, zu protestieren. In der Folge führte die Polizei bei über hundert Verdächtigen Hausdurchsuchungendurch. Dazu stellte die Bundestagsfraktion der Linken insgesamt 22 Fragen in Sachen "Repression gegen Jugendliche wegen virtueller Proteste gegen die Gema". Netzpolitk.org macht nun auf die Antwort der Bundesregierung aufmerksam, die vom Linken-Abgeordneten Andrej Huncko onlinegestellt wurde (PDF).
Von den angesprochenen Aspekten sind zwei Einschätzungen für Netzbewohner von besonderem Interesse: Nach Auffassung der Bundesregierung ist es nicht möglich, sich bei einer Online-Veranstaltung aufs Demonstrationsrecht zu berufen. Es sei "darauf hinzuweisen, dass eine Versammlung im Sinne von Artikel acht des Grundgesetzes die gleichzeitige körperliche Anwesenheit mehrerer Personen an einem Ort erfordert. Mangels Körperlichkeit sind virtuelle Versammlungen etwa im Internet daher im verfassungsrechtlichen Sinne keine 'Versammlungen'".
Auch das Lahmlegen von Internetseiten sei ganz sicher kein rechtskonformer Weg, um seinen Protest zu bekunden. Derartige Aktionen seien schon in dem Moment strafbar, wenn "der Täter in der Absicht handelt, einem anderen einen Nachteil zuzufügen. Dazu muss der Täter mit dem Bewusstsein vorgehen, dass eine nachteilige Folge oder Beeinträchtigung rechtmäßiger Interessen die notwendige Folge seiner Tat ist."
Digg meldet sich zurück
Vor zwei Wochen ging der einstige Darling der Web-2.0-Szene, Digg, zum Schleuderpreis von 500.000 Dollar über die Resterampe. Nun hat die neue Mannschaft um den Technikdienstleister Betaworks das Digg-Angebot einer Komplettüberarbeitung unterzogen, seit dem 1. August ist der soziale News-Aggregator wieder zurück.
Das spartanische Layout von ehedem wurde durch einen gefälligeren Auftritt ersetzt, der jetzt auch mit Fotos daherkommt. Anders als früher müssen Leser, die einen "Digg", eine Empfehlung, aussprechen wollen, sich zuvor über ihr Facebook-Profil anmelden.
Das neue Konzept soll nur der Anfang sein, in den kommenden Monaten planen die Macher die Einführung weiterer Features. Dazu gehören eine netzwerkbasierte Personalisierung, erweiterte Kommentarfunktionen und eine Schnittstelle für Entwickler. Mit entwaffnender Offenheit heißt es: "Damit kann die Entwickler-Community alle Produkte schaffen, an die wir noch nicht einmal gedacht haben."
Androidenverfolgung
Um die Positionsbestimmung zu verbessern, wird die GPS-Ortung im Smartphone meist durch Positionsbestimmung anhand von drahtlosen Netzwerken ergänzt. Wie Sicherheitsexperten auf der Black-Hat-Konferenz in Las Vegas nun zeigten, öffnet sich hier eine Sicherheitslücke. Denn der Austausch der Ortsdaten geht bei Android-Geräten unverschlüsselt vonstatten. Die Datenanfragen können von Angreifern abgefangen und auf eigene Server umgeleitet werden.
Das würde Online-Gaunern die genaue Position des Geräts verraten und auf Dauer auch die Erstellung eines Bewegungsprofils erlauben. Ralf-Philipp Weinmann, Forscher an der Universität Luxemburg, beschrieb diese Angriffstechnik als "wirklich gemein", denn "sobald Sie Ihr (Gerät) einschalten und mit dem Netzwerk verbinden, können Sie jedes Mal aufgespürt werden, wenn Sie ihre Position bestimmen".
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