Von Richard Meusers
Wegen der gewerbsmäßigen Entfernung von Sim-Locks bei Handys ist ein 35-Jähriger in Göttingen zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Göttingen befand, die Entsperrung sei eine "Fälschung beweiserheblicher Daten" und eine strafbare Datenveränderung. Mobilfunkanbieter richten eine solche Sperre beim vergünstigten Kauf eines Handys zusammen mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrags ein. Der Sim-Lock soll verhindern, dass man ein derart subventioniertes Mobiltelefon in anderen Mobilfunknetzen, zu möglicherweise günstigeren Konditionen, verwendet.
Immerhin nur Bewährung, mag mancher denken, also alles nicht so wichtig. Tatsächlich kann das Urteil eine richtungweisende Entscheidung werden, denn zur weit verbreiteten Sim-Lock-Entsperrung gab es bundesweit bisher so gut wie keine Strafurteile, wie der Richter betonte. Das Gericht folgte weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die neun Monate Bewährungsstrafe gefordert hatte.
Der Verteidiger, der keinerlei strafbare Handlungen erkennen mochte, hatte auf Freispruch plädiert. Wer eine Sim-Lock-Sperre aufhebe, beseitige lediglich ein "Nutzungshindernis", sagte der Anwalt. Dies sei allenfalls eine zivilrechtlich relevante Vertragsverletzung gegenüber dem Mobilfunkanbieter. Daher will der Verteidiger das Urteil nun von der nächsthöheren Instanz prüfen lassen.
Die Göttinger Staatsanwaltschaft verfolgt bereits seit dem vergangenen Jahr eine Reihe weiterer Simlock-Knacker, die demnächst ebenfalls vor Gericht gestellt werden sollen.
Der jetzt verurteilte 35-Jährige hatte von 2005 bis 2010 für zahlreiche Kunden Hunderte von Geräten entsperrt. Der Richter gab zwar zu erkennen, dass er das Geschäftsmodell der Mobilfunkanbieter, teure Handys günstig zu verkaufen und sich das Geld dann mit teuren Zweijahresverträgen zurückzuholen, persönlich wenig schätze. Allerdings müsse man die per Sim-Lock errichtete Zugangssperre zu anderen Netzen respektieren. Wer dies nicht tue, mache sich strafbar.
meu/dpa
US-Künstler verklagen Download-Portal wegen Tauschbörsen-Software
Seit 2010 die Tauschbörse Limewire wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht ihren Betrieb einstellen musste, gab es von dem P2P-Dienst nicht mehr viel zu hören. Bis jetzt, denn dieser Tage strengte eine Gruppe von Musikern und Filmkünstlern eine Klage gegen den Mediendienst Cnet und dessen Mutterunternehmen CBS an. Sie werfen den Unternehmen vor, aus der massenhaften Verteilung der Limewire-Software Profit gezogen zu haben.
So sei das Limewire-Programm über die Seite download.com rund 220 Millionen Mal heruntergeladen worden, das seien 95 Prozent aller entsprechenden Downloads. Es habe zugunsten von CBS eine "pay per download"-Vereinbarung gegeben, und das Unternehmen habe auch von Anzeigen auf der Download-Seite profitiert, so die Beschwerdeführer. Dabei seien sich die CBS-Verantwortlichen über die Problematik von Limewires Urheberrechtsverletzungen jederzeit im Klaren gewesen.
Die Klage fällt mit einem Entschädigungsprozess zusammen, den der US-Musikverband RIAA gegen die Limewire-Macher angestrengt hat. Dabei geht es wohl nur noch um die Höhe der zu zahlenden Schadenersatzsumme. Schon 2010 wurde gerichtlich festgestellt, die Nutzer der Tauschbörse hätten "erhebliche Mengen von Urheberrechtsverletzungen" begangen, und die Seitenbetreiber hätten keine Schritte unternommen, diese Verstöße zu unterbinden. CBS erklärte , die Klageschrift sei "von Ungenauigkeiten durchsetzt", man sei " zuversichtlich zu siegen".
Russische Suchmaschine Yandex gibt Daten an FSB weiter
Google dominiert in Europa und den USA den Suchmaschinenmarkt, in Russland aber ist Yandex der Marktführer. Da beunruhigt es, wenn die Betreiberfirma (nebenbei ein wichtiger Internetdienstleister) vertrauliche Kundendaten an den Inlandsgeheimdienst FSB weitergibt. Opfer der Offenlegung war der in Russland äußerst populäre und regierungskritische Blogger Alexei Nawalny. Der Aktivist berichtet in seinem Whistleblower-Blog RosPil vor allem über Korruptionsfälle. Er finanziert seine Arbeit unter anderem mit Spenden, die zumeist über den Yandex-Bezahldienst Dengi abgewickelt werden. Daten zu diesen Zahlungen landeten nun beim Geheimdienst.
Yandex verteidigte sich, man habe nur auf eine offizielle, behördliche Anfrage reagiert und Informationen über knapp 100 Spender weitergegeben. Die von manchen erhobene Vermutung, dass hinter telefonischen Befragungen bei weiteren Spendern die Jugendorganisation Naschi stecken würde, wurde von der Kreml-treuen Jugend abgestritten, wie "Heise" berichtet.
Gleichzeitig warnte Yandex im Prospekt zum geplanten US-Börsengang vor der noch ungefestigten juristischen Lage in Russland. Die könnte ausländischen Investoren das Geschäft erschweren. Vor allem seien die zuständigen Behörden im Lande nicht stark genug, um sich dem Einfluss wirtschaftlich mächtiger Gruppen zu entziehen. Überdies sei die Lage "von widersprüchlichen und mehrdeutigen Gesetzen wie auch politischer Einflussnahme geprägt", zitiert die BBC aus Unterlagen, die Yandex bei der US-Börsenaufsicht eingereicht hat. Das russische Unternehmen will seine Aktien demnächst auch an der Nasdaq handeln lassen.
IOS 4.3.3 mit Ausknopf für Geoschnüffeldienst
Apple musste reichlich Kritik dafür einstecken, dass iPhones ihre Aufenthaltsorte nicht nur präzise protokollierten, sondern auch noch über Monate in einer Datei auf dem Computer speichern. Die Affäre wuchs sich zu einem veritablen Skandalaus. Nun soll ein Update Abhilfe schaffen. Die Version 4.3.3 des iPhone-Betriebssystems iOS enthält laut Apple eine Funktion, mit der User die Ortungsfunktion komplett abschalten können.
Auch die Übertragung der Daten zu iTunes soll geändert worden sein. Jetzt sollen dort nur noch die Ortsdaten der letzte sieben Tage gesichert werden. Diesen Punkt hatten Kritiker besonders misstrauisch beäugt, denn diese Daten könne mit Hilfsmitteln mühelos ausgewertet werden. Die Deaktivierung der Ortungsdiensteauf dem iPhone soll nun auch sämtliche im Handy gespeicherten Ortungsdaten löschen. Wird der Dienst in den Systemeinstellungen wieder aktiviert, beginnt das iPhone allerdings auch wieder mit der Datenaufzeichnung, warnt "Golem".
Leih-Laptops als Spione im Wohnzimmer
Mit ein paar Kniffen lässt sich jeder handelsübliche Laptop mittels eingebauter Kamera und Mikrofon in eine Schnüffelmaschine umwandeln. Dass derlei Überwachungsaktionen auf quasi gewerblicher Basis erfolgen, ist aber neu. Als Brian und Crystal Byrd, ein amerikanisches Ehepaar, sich der Dienste der Büromöbelverleihkette Aaron's Inc. bedienten, war auch ein Klapprechner unter den ausgeliehen Dingen. Die Byrds staunten nicht schlecht, als nach einiger Zeit ein Aaron's-Mitarbeiter bei ihnen aufkreuzte und erklärte, sie hätten die Leihgebühren für den Computer nicht bezahlt.
Tatsächlich hatte ein Aaron's-Angestellter die Zahlungen in die eigene Tasche abgezweigt. Der Inkassobeauftragte des Untermnehmens aber unterstrich gegenüber den Byrds die Rechtmäßigkeit seiner Ansprüche, indem er dem verdutzten Paar auf dem Leih-Laptop Fotos von den beiden zeigte. Offensichtlich waren sie mit der Webcam des Rechners gemacht worden, ohne dass die Byrds etwas davon mitbekommen hatten.
Da dieses Vorkommnis kein Einzelfall gewesen zu sein scheint, strengten die Byrds nun eine Sammeklage gegen die Verleihfirma an. Sie habe unberechtigt Spyware auf ihren Geräten installiert, die Tastenanschläge protokolliert, Fotos und Screenshots macht und diese in die Firmenzentrale weiterschickt. Besonders ärgerlich sei die Vorstellung, dass Fotos ihrer minderjährigen Kinder, nackt oder nur spärlich bekleidet, ohne ihr Wissen aufgenommen und an die Aaron's-Zentrale weitergeleitet worden sein könnten. "Es fühlt sich an, als ob jemand anderer in unserem Haus gewesen wäre", zitiert "Boingboing" Brian Byrd.
Deutsche "Wired"-Ausgabe erscheint im Herbst
Der Verlag Condé Nast kündigt eine deutsche Ausgabe des Magazins "Wired" an. In der Oktober-Ausgabe der "GQ" soll eine deutschsprachige Ausgabe als Beilage liegen, parallel wird eine deutsche "Wired"-App erscheinen, meldet der Branchendienst " Horizont".
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