Von Richard Meusers

Geschlossene Plattform Kino.to: Alle Uploads in "uneingeschränkter" Qualität gewerblich?
Bei der Bekämpfung illegaler Downloads in Tauschbörsen nutzen die Rechteinhaber schon länger die Waffe des "gewerblichen Ausmaßes". Das Landgericht München I hat in einem Urteil diese Klinge noch weiter geschärft.
Bisher mussten Rechteinhaber den jeweiligen Provider umständlich überzeugen, die Klardaten eines Anschlusses herauszugeben, um des dahintersitzenden Urheberrechtsverletzers habhaft zu werden. Nach dem Urheberrechtsgesetz gilt dieser Auskunftsanspruch immer dann, wenn eine "Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß" vorliegt. Was genau das ist, steht jedoch nicht im Gesetz. Das eröffnet einen großen Interpretationsspielraum. Nach Auffassung der Münchner Richter ist das schon dann der Fall, wenn "ein Werk in uneingeschränkter digitaler Qualität zum freien Download ins Netz" gestellt werde.
Nun ist auch diese Definition nicht eindeutig. Was ist "uneingeschränkt"? Auch ein ISO-Image mit fehlendem Handbuch? Abgesehen davon wenden Kritiker ein, diese Entscheidung berücksichtige einseitig die Interessen der Musikindustrie. Und "gewerblich" sei laut Gesetz eine Handlungsweise nur dann, wenn sich der Betroffene dadurch eine fortlaufende Einnahmequelle verschaffen wolle.
Az. 7 O 1310/11
Reddit-Entwickler Swartz wegen Datendiebstahls verhaftet
Der US-Entwickler Aaron Swartz war als Teenie bei der Entwicklung des News-Aggregators Reddit beteiligt, bevor er 2006 mit 19 Jahren seine Anteile verkaufte. Nun werfen Ermittler Swartz vor, er habe sich in Harvard (Swartz besuchte dort Seminare) in die wissenschaftliche Archivdatenbank JSTOR ("Journal Storage") eingehackt und Millionen von Artikeln unberechtigt heruntergeladen.
Swartz hatte eigentlich einen regulären Zugang, damit lassen sich aber nicht unbegrenzt viele Artikel herunterladen. JSTOR sammelt die Beiträge von mehr als 1400 Wissenschaftszeitschriften, die zuvor zum Teil erst noch digitalisiert werden. Die Nutzungsgebühr könne für ein Jahr schon einmal bis zu 50.000 Dollar betragen, heißt es in der Anklageschrift (PDF).
Swartz sei durch einen Einbruch in einen verschlossenen Schaltraum im Massachusetts Institute of Technology (MIT) gelangt und habe von dort aus seinen Datenraubzug begonnen. Schwerwiegende Vorwürfe, die für eine Verhaftung ausreichten. Zwar ist Swartz nach Zahlung einer Kaution von 100.000 Dollar wieder auf freiem Fuß, wie der "Boston Globe" meldet. Aber nach wie vor drohen ihm im Falle einer Verurteilung eine Strafe von bis zu einer Million Dollar und bis zu 35 Jahre Haft.
Amazon plant Verleih von Kinde-E-Books
Mal wieder ein Preissturz beim Online-Händler Amazon, der schon bisher sein E-Book-Lesegerät günstig abgegeben hat. Zum Wohle nicht nur schmaler Studentenbörsen gibt es jetzt einen Kindle-Verleih. Das Angebot umfasst zehntausende elektronische Texte, die in verschiedenen universitären Studiengängen zum täglichen Rüstzeug gehören. Die Nutzungsdauer reicht von 30 bis zu 360 Tagen. Wer sich Notizen gemacht und bestimmte Stellen markiert hat, kann diese Informationen in der Cloud speichern. Bei erneuter Ausleihe des entsprechenden E-Books stehen diese dann wieder zur Verfügung. Nach Angaben von Amazon soll der Leih-Service seinen Nutzern eine Einsparung von bis zu 80 Prozent bringen.
Google+-App jetzt auch für iPhone erhältlich
Drei Wochen nach dem Start des Facebook-Konkurrenten Google+ kann die neue Plattform auch mit einer iPhone-App genutzt werden. Die Anwendung für das Apple-Smartphone wurde am Dienstagabend freigegeben. Design und Funktionalität der App sind weitgehend identisch mit der bereits Ende Juni bereitgestellten Anwendung für das Google-System Android.
Keine 24 Stunden nach ihrer Veröffentlichung führte die Google+-App auch schon die Bestenliste der am meisten heruntergeladenen Gratis-Anwendungen in Apples App Store an, wie TechCrunch meldete. dpa/kad
Gefakter Apple-Laden
Chinesische Fälscher sind bekanntlich Meister ihres Fachs und schon lange von der Imitation westlicher Luxusgüter zum nicht minder lukrativen Hightech-Bereich übergegangen. Vom neuesten Streich im Reich der Mitte erzählt eine Bloggerin, die in der südchinesischen Stadt Kunming lebt. Dort sollen mehrere Apple-Stores existieren, mit kompletter Einrichtung bis hin zu den blauen T-Shirts des Verkaufspersonals. Bloß gehören diese Ladengeschäfte nicht zu Apple. Anscheinend würden sogar die Angestellten glauben, sie arbeiteten tatsächlich für die Firma mit dem Apfellogo. Das sei der beste Neppladen, den sie je gesehen habe, wird eine Augenzeugin zitiert.
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