Von Richard Meusers
Eine überraschende Wendung darf das schon genannt werden, was Google angekündigt hat. Künftig wird Chrome, der hauseigene Browser, ohne Unterstützung für den Videokompressions-Standard H.264 auskommen müssen. Ein harter Schnitt, schließlich gehört H.264 aus verschiedenen Gründen zu den besonders populären und weit verbreiteten Techniken zur Verbreitung von Videos via Internet. Unter anderem hat Apple den Standard seit Mac OS X 10.4 in seinem Betriebssystem verankert und Adobe unterstützt H.264 mit seinem Flash-Player.
Mit dem Rauswurf des Codecs wollen die Chrome-Macher offensichtlich den eigenen Videostandard Webm voranbringen. Der ist ein freies Format, sehr im Unterschied zum Patente-gepanzerten H.264. Seit seiner Einführung im Mai 2010 habe sich Webm sehr positiv entwickelt, erklärt Google.
Die Entscheidung des Suchmaschinenunternehmens wird auch bei der Mozilla Foundation für gute Laune sorgen. Die Firefox-Macher hatten H.264 nie unterstützt, sondern grundsätzlich nur offene Formate.
Für Chrome-Nutzer sollen bei H.264-Videos trotzdem auch zukünftig nicht die Lichter ausgehen. Der Suchmaschinen-Browser wird auch weiterhin mit Flash ausgestattet, das H.264 nach wie vor unterstützt. Womit den Flash-Machern bei Adobe weiterhin eine Schlüsselstellung zukommen dürfte, wie "Maclife" bilanziert. So mancher Betreiber einer Webseite scheue den Aufwand, wie YouTube Videoclips in mehreren Formaten anzubieten. Ganz zu schweigen von Apples iOs, das ausschließlich auf H.264 setzt. Der Flash-Player sei also für einen einer-für-alle-Formate-Browser unverzichtbar.
Gericht setzt kurze Frist für Adress-Herausgabe von Tauschbörsennutzern
Für Abmahnanwälte hat sich der Bereich Filesharing zu einer lukrativen Einnahmequelle entwickelt. Seit einigen Monaten rollt geradezu eine Klagewelle durchs Land. Besonders am Gerichtsstand Köln versinken die Richter in der Klageflut, denn auch die Telekom gehört in ihren Beritt. Ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Köln könnte nun ein wenig den Druck nehmen. Die OLG-Juristen legten bestimmte Kriterien fest, die für die Herausgabe einer zu einer IP-Nummer gehörigen Adresse erforderlich sind.
Um das "gewerbliche Ausmaß" einer Urheberrechtsverletzung anzunehmen, muss diese demnach noch in der "Angebotsphase" des strittigen Werkes liegen. Soll heißen, die Richter orientieren sich an einem offenen Geheimnis der Musikindustrie, wie "Telepolis" anmerkt. Das besage, Popmusik-Titel seien nur wenige Monate nach ihrer Veröffentlichung kommerziell von Bedeutung. Diese Abverkaufs-Phase wurde vom OLG Köln nun auf sechs Monate bemessen.
Gleiches gilt für DVDs, nur dass hier nicht der Kinostart, sondern der Verkaufsbeginn der Silberscheiben als Referenzpunkt dient. Ist die Frist eines halben Jahres überschritten, ist die Rechtsverletzung für das OLG nicht mehr schwerwiegend genug. Womit die Begründung für tiefe Eingriffe ins Telekommunikationsgeheimnis entfällt, wie zum Beispiel die Herausgabe von Adressdaten vom Provider.
Mit dieser Einführung einer Art Verfallsdatum errichten die Richter einen Damm gegen die Vielzahl von Kleinverfahren gegen Tauschbörsennutzer. Eine Entwicklung, die nicht zuletzt auf den gewaltigen Zugriffzahlen auf Filesharing-Seiten basiert. Eine Studie der amerikanischen Anti-Piraterie-Firma MarkMonitor kam zu dem Ergebnis, dass 43 untersuchte einschlägige Webseiten zusammen auf 53 Milliarden Besuche pro Jahr kommen. Allein 21 Milliarden davon gingen aufs die Konten der Filehoster RapidShare, Megavideo und Megaupload.
Apple verbessert das iPhone 4 für Verizon
Lange Gesichter bei AT&T, knallende Sektkorken beim Konkurrenten Verizon. Ab Februar darf Verizon das Apple-Handy nach jahrelanger Wartezeit endlich selbst in den USA anbieten, bisher war dieses Recht exklusiv AT&T vorbehalten. Im Verizon-Netz funktionierten die Geräte ohnehin nicht, weil AT&T und Verizon unterschiedliche Netzstandards verwenden.
Jetzt aber hat Apple die Technik des iPhone 4 an den von Verizon genutzten Mobilfunkstandard CDMA angepasst. Aber nicht nur das. Beobachter wollen erkannt haben, dass Apple die Lage der Antennen für Verizon verändert hat. Die außen umlaufende Antennen des aktuellen Modells hatte bei manchen Anwendern unter bestimmten Bedingungen zu einer Verschlechterung der Empfangseigenschaften geführt.
Außerdem kommt das Verizon-iPhone mit einem neuen Feature daher: Per Systemeinstellung kann das Gerät in einen mobilen Hotspot für bis zu fünf Geräte verwandelt werden, seine Datenverbindung also per W-Lan teilen. Das klingt toll, aber es gibt auch einige Einschränkungen. Der "Personal Hotspot" funktioniert bislang erst ab der iOs-Version 4.2.5. Noch steht in den Sternen, wann und ob diese Anwendung auf allen 4er iPhones ankommen wird, schreibt "Heise". Zudem bringt die Anpassung an Verizons CDMA-Netze die Einschränkung mit sich, dass auch das Roaming auf Länder mit CDMA-Netz beschränkt ist. Und deren Anzahl ist, verglichen mit GSM-Netzen, ziemlich klein.
Vorsicht bei der Suche nach Wordpress-Themes
So mancher, der sein Blog regelmäßig mit Text befüllt, möchte seiner Schöpfung auch ein angemessenes Ambiente spendieren. Für Nutzer von Wordpress-Blogs ist es sehr einfach, das Layout zu wechseln, im Netz werden zahllose Themes angeboten. Das ist besonders für Betreiber mehrerer Blogs nützlich, zum Beispiel auf Basis der Multi-User- und Multi-Blog-Version von WordPress, kurz WMPU. Doch Vorsicht bei der Suche nach passenden Themes in den üblichen Suchmaschinen. Die WMPU-Betreiber haben sich die populärsten Ergebnisse näher angesehen.
In den Angeboten beinah aller Themes-Sammlungen fanden sich verborgene Gefahrenquellen. Dass manche Themes in veralteten Versionen daherkommen, ist noch zu verschmerzen. Mehr als ein paar Funktionsprobleme wird der Nutzer nicht bekommen. Haariger sieht es schon mit versteckten (und potentiell bösartigen) Code-Schnipseln aus. Von zehn untersuchten populären Layout-Sammlungen wurde nur eine als unbedenklich eingeschätzt.
Auch das noch:
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