Netzwelt-Ticker: Petition gegen Nacktscanner scheitert
Eine Online-Petition gegen Körperscanner hat die nötige Zahl der Unterzeichner verfehlt, US-Lobbyisten setzen Open-Source-Programme mit Raubkopien gleich, und das Kartellamt prüft Ebays PayPal-Bezahlpflicht. Das und mehr in unserem Überblick.
Nun gibt es schon die Möglichkeit, Petitionen für den Bundestag auch online zu unterzeichnen, und dann das. Ausgerechnet bei einem Thema, das eigentlich Nerds und Bürgerrechtsfreunde gleichermaßen interessiert, der Einsatz von Nacktscannern an Flughäfen, ist die Unterschriftensammlung gescheitert. Und zwar deutlich. Statt der benötigten 50.000 Unterschriften kamen lediglich 16.925 zusammen.
Dabei ging es eigentlich um einen weitreichenden Eingriff in die Privatsphäre von Flugreisenden, und davon gibt es im Lauf der Zeit eine Menge Menschen. Doch von denen sieht sich offensichtlich nur ein Bruchteil in seiner Würde beeinträchtigt und fühlte sich vom Inhalt der Petition nicht angesprochen. Der lautete: "Der Deutsche Bundestag möge sich dafür aussprechen, keine Ganzkörperscanner (auch Nacktscanner genannt) an deutschen Flughäfen zuzulassen. Der Einsatz von Nacktscanner ist ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Flugreisenden und ein Angriff auf die Menschenwürde, die durch Artikel 1 des Grundgesetzes besonders geschützt ist."
Zwar befindet sich die Petition nun in der parlamentarischen Prüfung, aber zu einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss wird es wohl nicht kommen. Dieses Ergebnis ist für die Berliner Politiker zugleich ein Hinweis, welchen Stellenwert der Themenkomplex in der Öffentlichkeit hat. Die entsprechenden Gesetzgebungsverfahren dürften nun reibungslos ihren Weg gehen.
US-Lobbyisten denunzieren Open Source als Raubkopie
Die neueste Volte im Kampf der Film- und Musikindustrielobby beruht auf einer reichlich abenteuerlichen Einschätzung. Folgt man der Argumentation der International Intellectual Property Alliance (IIPA), dann müssten Open-Source-Programme wie raubkopiertes Material behandelt werden. Die Lobbyorganisation legte in einer Anfrage der US-Regierung nahe, Länder wie Indonesien, Kuba, Brasilien oder Indien auf eine besondere Überwachungsliste zu setzen. Grund: Diese Staaten bevorzugen Open-Source-Software. Den IIPA-Verantwortlichen ist die Fragwürdigkeit ihres Ansinnens wohl klar, weshalb sie es im Stillen verfolgten. Bis Andres Guadamuz, Rechtsdozent an der Universität von Edinburgh, über die Angelegenheit stolperte, wie der "Guardian" berichtet. Die Lobbygruppe scheint zu argumentieren, die freien Entwickler, die hinter Open-Source-Programmen steckten, würden den kommerziell ausgerichteten Software-Schmieden schaden. Da wird sich dann auch die britische Regierung demnächst warm anziehen müssen. Schließlich hat sie erst gestern verkündet, die Verwendung von Open-Source-Programmen und deren Ausweitung nach Kräften zu fördern.
Union beharrt auf Netzsperren-Stoppschild
Alle politischen Beobachter sind sich über die Unsinnigkeit des von Bundespräsident Köhler unterzeichneten Netzsperrengesetzes einig. Selbst die zuständige Familienministerin Kristina Schröder warf ihrer Vorgängerin Ursula von der Leyen vor, hauptsächlich Feindbilder produziert zu haben. Das alles aber ficht die Unionsfraktion im Bundestag nicht an. Forderungen der Opposition für eine Aufhebung des Gesetzes lehnten CDU und CSU ab. Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Dorothee Bär (CSU), erklärte, auch wenn das Gesetz nicht optimal sei, gehe es dennoch in die richtige Richtung. Die Aufhebung wäre ein " Schritt zurück".
Ebays PayPal-Pflicht im Visier des Kartellamts
Wer beim Online-Höker Ebay etwas ersteigert, muss in der Regel den hauseigenen Bezahldienst PayPal nutzen. Diese Pflicht hatte Ebay erst gestern auch für Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten eingeführt. Davon sind vor allem private Kleinanbieter und Gelegenheitsverkäufer betroffen, die nur mal den Speicher leerräumen wollen. Wie die "Wirtschaftswoche" meldet, hat die jüngste Entwicklung das Bundeskartellamt dazu bewogen, genauer hinzusehen und eine Untersuchung einzuleiten. Möglicherweise begehe Ebay mit seinen Regelungen einen Wettbewerbsverstoß. Das sei noch kein formales Verfahren, aber die Ebay-Verantwortlichen müssen nun den Kartellamt-Vertretern ihre verschärften Regeln erklären. Die hatten unter den Nutzern des Online-Auktionators für Unmut gesorgt, "die Beschwerden über Ebay haben sich gehäuft", wird ein Sprecher der Behörde zitiert.
Facebook: Sex-Erpresser kassiert Gefängnis, Account-Entführer will Lösegeld
Wenn sich alle Welt bei sozialen Netzwerken tummelt, dann sind auch einige unsoziale bis kriminelle Zeitgenossen darunter. Wie zum Beispiel ein 19-Jähriger aus dem US-Bundesstaat Wisconsin. Der Schüler hatte eine Facebook-Seite eingerichtet, wo er ein attraktives, dralles Mädchen posieren ließ und so von mehr als 30 Mitschülern entsprechend eindeutige Bilder zugeschickt bekam. Die benutzte er dann, um die liebestollen Absender zu erpressen. Entweder sie würden Sex mit ihm haben, oder er würde ihre Bilder ins Internet stellen. Das bekam dem jungen Erpresser allerdings schlecht, ein Gericht verurteilte ihn am Mittwoch zu einer Gefängnisstrafe von 15 Jahren.
Bis ein 38-jähriger New Yorker sein Urteil kassiert, wird dagegen noch ein Weilchen vergehen. Der wurde allerdings auch erst vor zwei Wochen verhaftet. Davor hatte er sich mit seiner Ex-Freundin eine bizarre Schlacht auf Facebook geliefert. Der Mann kaperte den Facebook-Account der Ex und änderte die sexuelle Präferenz auf "lesbisch". Dann verlangte er für die Herausgabe des Profils eine ordentlich Summe Geld. Doch anstatt zu zahlen, ging Jessica Zamora-Anderson zur Polizei und zeigte ihren kriminellen Ex-Galan an. Die Beamten rückten aus und arretierten den Mann wegen Nötigung und Belästigung.
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- Freitag, 26.02.2010 – 11:55 Uhr
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