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Netzwelt-Ticker Sächsisches Ministerium wegen kino.to abgemahnt

kino.to vor der Umschaltung: Impressumspflicht für Polizeihinweis?Zur Großansicht
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kino.to vor der Umschaltung: Impressumspflicht für Polizeihinweis?

Die Impressumspflicht gilt auch für Ministerien, klagt ein Online-Magazin und mahnt das Land Sachsen in Zusammenhang mit kino.to ab. Außerdem im Überblick: Facebook-Nutzer haben die intensiveren Freundschaften, Handy tötet Mann in Indien und "Duke Nukem"-Werber gefeuert.

Das Innenministerium des Landes Sachsen hat sich wegen des Vorgehens im Fall kino.to eine Abmahnung eingehandelt. Das Portal mit Links zu illegalen Video-Streams war kürzlich von den Behörden stillgelegt und die unter der Domain weiterhin erreichbare Seite mit einem Warnhinweis versehen worden - jedoch ohne weitere Informationen zum Urheber dieser Informationen zu geben.

Wegen des fehlenden Impressums nutzt das Online-Magazin Cineastentreff.de den Fall jetzt, um Aufmerksamkeit für die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Erstellung einer Website zu schaffen. Jährlich würden Tausende Homepage-Betreiber abgemahnt, weil sie der Impressumspflicht nicht nachkommen, heißt es in dem Anwaltsschreiben (PDF). Für eine Behörde gelte die Informationspflicht genauso wie für jeden anderen Betreiber, wenn nicht sogar noch mehr.

Gegenüber Netzpolitik.org bestätigte der Rechtsanwalt die Echtheit der Abmahnung und erklärte: "Wenn mehrere Polizisten und Verwaltungsbeamte keinen ordnungsgemäßen Auftritt hinkriegen, wie sollen das einfache Internet-User schaffen?" Das Telemediengesetz fordert in bestimmten Fällen von Website-Betreibern ein Impressum, Hinweise dazu gibt das Justizministerium (PDF). Letztlich könnte ein Gericht entscheiden müssen, ob die Website mit dem Warnhinweis der Polizei ein "geschäftsmäßig" angebotenes Telemedium ist - oder doch etwas ganz anderes.

Facebooker haben die intensiveren Freundschaften

Im Internet vereinsamt man und virtuelle Freundschaften sind nichts wert? Von wegen! Laut einer aktuellen Studie des renommierten amerikanischen Pew Centers könnte das Gegenteil der Fall sein. Die Forscher haben mit über 2000 Amerikanern ab 18 Jahren über ihr Nutzungsverhalten von sozialen Netzwerken gesprochen. Ergeben hat sich ein komplexes Bild von Beziehungen, das dem Vorurteil von Oberflächlichkeit im Netz in Ansätzen widerspricht. Darunter sind erwartungsgemäß Erkenntnisse, die viele von uns an sich selbst beobachten: Etwa dass der durchschnittliche Facebook-Nutzer nicht etwa mit Fremden "befreundet" ist, sondern einen Großteil seiner Online-Kontakte auch schon mal im wahren Leben getroffen hat.

Doch darüber hinaus wurde Onlinern etwa Vertrauensseeligkeit sowie ein größeres und zum Teil besseres Netzwerk bescheinigt. Verglichen mit der letzten Erhebung der gleichen Daten im Jahr 2008 hat das Institut eine gestiegene Zahl enger Vertrauter festgestellt, die im Zusammenhang stehen könnte mit der gestiegenen Nutzung von Social Networks. Der Durchschnittsnutzer von Seiten wie Facebook habe mehr Freundschaften als der Offliner und empfinde diese als intensiver, heißt es in der Studie. Empfinden ist jedoch das Schlüsselwort: Die Ergebnisse sind mit Vorsicht zu genießen, da sie lediglich die gefühlten Beziehungen spiegeln, aber keinen direkten Vergleich zur Prä-Facebook-Ära ermöglichen.

"Duke Nukem Forever"-Entwickler feuern Werber

So sollte PR nicht laufen: Die Agentur, die für den Launch von "Duke Nukem Forever" beauftragt wurde, hat Testern öffentlich gedroht, im Falle schlechter Bewertungen keine Muster mehr auszugeben. Dass Kritiker an dem Game kaum ein gutes Haar lassen, sei kein Grund für derartig unprofessionelles Verhalten, meint Spielentwickler 2k Games und trennte sich von der PR-Agentur. Der Autor der Droh-Tweets kam mit seiner getwitterten Entschuldigungzu spät.


Eigene Profilseite für Google-Nutzer

Google hilft beim Identitäten- und Reputationsmanagement: Unter dem etwas versteckten Menüpunkt "Me on the Web" kann sich der Inhaber eines Google-Accounts eine eigene Profilseite anlegen und damit lenken, was über ihn zu finden ist. Ähnlich wie bei Personensuchmaschinen wie Yasni informiert ein (Google) Alert über neue Einträge, die dann dem eigenen Namen zugeordnet werden können.

Facebook kommt aufs iPad

Gerade machten Gerüchte über eine HTML5-Offensive bei Facebook die Runde, jetzt will das Unternehmen auch offiziell und ohne Umwege auf iOS-Geräte. In wenigen Wochen werde eine Applikation speziell fürs iPad veröffentlicht, berichtet NYTimes.com unter Berufung auf Insider. "TechCrunch" hatte zuvor berichtet, Facebook bereite eine Seite vor, die allein auf dem künftigen Web-Standard HTML5 basiert, um so den App Store umgehen zu können.

Rat will Anlaufstelle für Online-Verbraucher werden

Internet- und Werbewirtschaft wollen den Verbraucher im Netz schützen und haben einen gemeinsamen Rat für Datenschutz in der Online-Werbung geschaffen. Ziel ist es, die Branche auf einen Verhaltenskodex zu verpflichten, für Transparenz zu sorgen und eine direkte Beschwerdestelle zu schaffen, heißt es in der Mitteilung des Werberverbandes ZAW, unter dessen Dach der Rat gegründet wurde.

Chinesisches Handy tötet jungen Mann

In Indien ist ein 25-jähriger Mann gestorben, weil er mit seinem chinesischen Handy telefonieren wollte. Dem Fernsehsender IBN Live zufolge erlitt er einen tödlichen Stromschlag, als er das Telefon benutzen wollte, das zum Aufladen an einer Steckdose hing.

Auch das noch:

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insgesamt 9 Beiträge
Walter Sobchak 17.06.2011
Sehr schoen, die Abmahnung. Allerdings dachte ich, ein Impressum muessen nur gewerbliche Webseiten haben? Ansonsten: schoenes Eigentor der "Kriminal"-Polizei, die scheinbar nichts wichtigeres zu tun hat, als Handlanger [...]
Sehr schoen, die Abmahnung. Allerdings dachte ich, ein Impressum muessen nur gewerbliche Webseiten haben? Ansonsten: schoenes Eigentor der "Kriminal"-Polizei, die scheinbar nichts wichtigeres zu tun hat, als Handlanger der Content-Mafia zu spielen.
Besquare 17.06.2011
Willkommen bei den Krümmelka**ern Macht die Polizei damit ein Geschäft? - Nein, der Bürger bezahlt sie... Dient das als Werbung für die Polizei? - Nö, nicht wirklich Sollen doch froh sein, das sie eine Informationsseite [...]
Willkommen bei den Krümmelka**ern Macht die Polizei damit ein Geschäft? - Nein, der Bürger bezahlt sie... Dient das als Werbung für die Polizei? - Nö, nicht wirklich Sollen doch froh sein, das sie eine Informationsseite gelassen haben...der Bürger hat eine Informationspflicht und kein Informationsrecht... Und da kommen einem die Behörden entgegen und dann hackt man auf denen noch rum...die Infoseite ist besser als nichts...egal wie... Da brauch sich keiner wundern, das man angst bekommt seinen mitmenschen einen gefallen zu tun... das wahre deutsche Kulurproblem ist Rechthaberei...ihr Nervt an dieser Stelle...aber wir können uns ja gerne damit 3 Tage beschäftigen...wir haben ja sonst keine wichtigen oder gar wichtigeren Probleme... Daumen hoch...das ist mal Journalismus der Extraklasse...
rîwen 17.06.2011
Ähm... bitte einmal tief Luftholen, ja? Das neue Telemediengesetz sieht eine Impressumspflicht nach §5 zwar nur "für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien". Der Gesetzesentwurf vom 19. [...]
Zitat von BesquareWillkommen bei den Krümmelka**ern Macht die Polizei damit ein Geschäft? - Nein, der Bürger bezahlt sie... Dient das als Werbung für die Polizei? - Nö, nicht wirklich Sollen doch froh sein, das sie eine Informationsseite .......
Ähm... bitte einmal tief Luftholen, ja? Das neue Telemediengesetz sieht eine Impressumspflicht nach §5 zwar nur "für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien". Der Gesetzesentwurf vom 19. April 2005 enthält aber noch eine allgemeine Impressumspflicht auch für nichtkommerzielle Angebote. Und - die aktuelle Formulierung bedeutet nicht, dass nichtkommerzielle Betreiber von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen wären, nur weil ihre Online-Angebote kostenlos sind. Nach § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) trifft den Anbieter nur dann keine Impressumspflicht, wenn seine website ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient. Ergo: auch die Polizei und das Land Sachsen brauchen ein Impressum. nachzulesen bei Wikipedia, dem Bundesministerium der Justiz und noch einigen anderen. Persönlich fand ich den Aufreger ein wenig übertrieben, wenn ich das so sagen darf..
Walter Sobchak 17.06.2011
Wieso uebertrieben? Der Staat bekommt seine eigene Medizin zu schlucken, das ist doch gut. Weniger gut ist natuerlich, dass die Steuerzahler die Kosten abdruecken duerfen. Persoenliche Konsequenzen fuer den "Webmaster" [...]
Zitat von rîwenPersönlich fand ich den Aufreger ein wenig übertrieben, wenn ich das so sagen darf..
Wieso uebertrieben? Der Staat bekommt seine eigene Medizin zu schlucken, das ist doch gut. Weniger gut ist natuerlich, dass die Steuerzahler die Kosten abdruecken duerfen. Persoenliche Konsequenzen fuer den "Webmaster" bei der Polizei (der noch dazu ein HTML Amateur ist) wird es ja fuer gewoehnlich nicht geben.
querollo 17.06.2011
Das Ziel dieser Vorschrift ist doch, dass man den Urheber einer Information und damit auch seine Absichten nachvollziehen kann - und das finde ich absolut legitim. Wo ist das Problem? Es ist doch zu beiderseitigem Vorteil zu [...]
Das Ziel dieser Vorschrift ist doch, dass man den Urheber einer Information und damit auch seine Absichten nachvollziehen kann - und das finde ich absolut legitim. Wo ist das Problem? Es ist doch zu beiderseitigem Vorteil zu wissen, wer da mit dem kommunziert - und das gilt im Besonderen für die Polizei.
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Zur Autorin
Carolin Neumann berichtet und bloggt aus Hamburg über die Zukunft der Medien. Nebenbei schaut sie viel zu viele Serien.

So sieht kino.to derzeit aus: Impressum FehlanzeigeZur Großansicht

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