Das hat gedauert: Im Februar fiel Facebook-Nutzern auf, dass private Kontaktinformationen aus ihren iPhone-Telefonbüchern auf den Facebook-Seiten auftauchen und nicht gelöscht werden können. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar - Facebooks deutsche Niederlassung sitzt in der Stadt - nannte gegenüber SPIEGEL ONLINE das Verfahren "klar unzulässig" und "untragbar."
Auf Fragen zu der Angelegenheit von SPIEGEL ONLINE antwortete Facebook bis heute nicht. Inzwischen können Nutzer das sozialen Netzwerks aber dem Auswerten ihrer Telefonbuchdaten widersprechen und die Informationen löschen lassen. Ausgestanden ist das Datenschutzdebakel damit aber nicht für das US-Unternehmen.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat ein Bußgeldverfahren wegen der Datenspeicherung eingeleitet. Facebook hat nun die Möglichkeit, zu den Vorwürfen bis zum 11. August Stellung zu nehmen. Dass die aus Telefon- und E-Mail-Adressbüchern hochgeladenen Daten nun nachträglich gelöscht werden können, schützt Facebook nicht vor dem Verfahren. Caspar sagte SPIEGEL ONLINE: "Wenn das Unternehmen diese Praxis einstellen sollte, können wir das bei der Bemessung der Bußgeldhöhe einbeziehen."
Das Verfahren beziehe sich aber auf Facebooks Verhalten in der Vergangenheit. Caspar zieht diese Parallele: "Einem Autofahrer, der durch die 30er-Zone rast, wird das Bußgeld ja auch nicht erlassen, wenn er verspricht, das nie wieder zu tun."
Theoretisch ist ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 300.000 Euro möglich. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte warnt aber vor schnellen Schlussfolgerungen: "Ob wir ein Bußgeld festsetzen und wie hoch das gegebenenfalls sein wird, kann man derzeit nicht sagen." Wie das Verfahren weiterläuft, hänge davon ab, wie Facebook reagiert und inwieweit das Unternehmen den Dienst deutschen Datenschutzstandards anpasst.
Ende August werden die Datenschützer die Auswertungspraxis bei E-Mail-Adressbüchern und Telefonbüchern noch einmal mit US-Vertretern des Unternehmens diskutieren.
Caspar zufolge ist dieses Verfahren das erste derartige gegen ein US-Unternehmen. Interessant dürfte die Frage werden, ob die deutsche Facebook-Tochterfirma oder die US-Mutter juristisch der richtige Ansprechpartner ist. Die Hamburger Datenschützer sind derzeit nach den ihnen vorliegenden Erkenntnissen der Ansicht, dass nicht die Facebook-Tochterfirma in Deutschland, sondern die US-Muttergesellschaft die Daten erhebt und verarbeitet.
Sollte tatsächlich die US-Mutterfirma juristisch der eigentliche Ansprechpartner sein, könnte das für Facebook unangenehme Konsequenzen haben. Caspar: "Es ist durchaus denkbar, dass die Datenschutzbeauftragten jedes Bundeslandes entsprechende Verfahren einleiten und Bußgelder verhängen könnten."
lis
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