Leipzig - Seit Dienstag steht der mutmaßliche Chef des illegalen Filmportals kino.to vor dem Landgericht Leipzig. Der Prozess um Urheberrechtsverletzungen könnte - im Fall einer Verurteilung - mit der höchsten Freiheitsstrafe enden, die bislang gegen die kino.to-Verantwortlichen verhängt worden ist: Theoretisch wären 15 Jahre möglich.
Bei der Strafzumessung berücksichtigten die Richter immer auch die Stellung in der Hierarchie von kino.to. Das dürfte sich bei dem möglichen Inhaber des Filmportals strafverschärfend auswirken. Die bisher höchste Strafe erging gegen den Chef-Programmierer, der im April zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden war.
Im jetzigen Prozess wirft die Generalstaatsanwaltschaft Dresden dem 39-Jährigen vor, von Anfang 2009 bis Juni 2011 mehr als 1,1 Millionen Links zu Filmen öffentlich zugänglich gemacht und dabei gegen die Bestimmungen des Urheberrechts verstoßen zu haben. Sie wird versuchen zu erreichen, dass er wegen jeder der gut eine Million Links einzeln verurteilt wird und daraus dann eine Gesamtstrafe gebildet wird. Ob die elfte Strafkammer dieser Argumentation folgen wird, ist offen. Im Falle des Chef-Programmierers hatte die Kammer statt der mehr als 1,1 Millionen einzelnen Fälle nur drei einzelne Taten erkennen können.
Von März 2008 bis Juni 2011 soll der mutmaßliche kino.to-Chef knapp 6,7 Millionen Euro mit kino.to eingenommen haben. An seine Mitarbeiter, für die er in Leipzig auch mehrfach Weihnachtsfeiern organisierte, soll er für Gehälter und Mietkosten für Server rund 1,6 Millionen Euro gezahlt haben. Die Server waren von einem gut Russisch sprechenden Komplizen in Russland gemietet worden, um der Strafverfolgung zu entgehen. Der Angeklagte verfügte deshalb, dass bei kino.to keine russischen Filme hochgeladen werden dürfen. Außerdem wurde ein Linktauschprogramm eingesetzt, mit dem jede Nacht die Verlinkungen zu den angebotenen Filmen geändert wurden, um Beschwerden gegen die Links ins Leere laufen zu lassen.
Wo die restlichen fünf Millionen Euro geblieben sind, soll im weiteren Verlauf der Hauptverhandlung geklärt werden. Der Angeklagte hat im Unterschied zu den bisherigen fünf Verurteilten bei den Ermittlungsbehörden kein Geständnis abgelegt und sich auch zu den Einnahmen nicht geäußert. Bei seinen früheren Mitarbeitern hatte der Staat das noch vorhandene Vermögen jeweils fast vollständig gepfändet, um so einen Teil der erzielten Einnahmen abzuschöpfen. Sein Verteidiger kündigte im weiteren Prozessverlauf eine Erklärung seines Mandanten an.
Seit Dezember sind die Mittäter zu unterschiedlich hohen Haftstrafen verurteilt worden. Alle fünf bisherigen Urteile sind rechtskräftig, da jeweils unmittelbar nach der Urteilsverkündung die Verteidiger und die Generalstaatsanwaltschaft erklärt hatten, auf Rechtsmittel zu verzichten.
Für den aktuellen Prozess sind vier Verhandlungstage angesetzt.
juh/dpa/dapd
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