Ein US-Richter hat den im Streit um "Sponsored Stories" auf Facebook getroffenen Vergleich fürs Erste nicht angenommen. In seiner Erklärung argumentierte er, die Parteien müssten nachweisen, dass die Summen von je zehn Millionen Dollar für Entschädigung und Anwaltskosten nicht "aus der Luft gegriffen" seien.
Der Richter erkannte zwar an, wie aufwendig es wäre, an mehr als 70 Millionen Betroffene Zahlungen zu tätigen. Dennoch stellte er die in solchen Prozessen gängige Praxis in Frage, bei der die Nutzer leer ausgehen, während die Taschen der Anwälte bis zum Rand gefüllt werden.
Mehrere amerikanische Facebook-Nutzer hatten sich im Frühjahr zusammengeschlossen, um gegen die Benutzung ihres Namens und Benutzerprofils im Rahmen der sogenannten "Sponsored Stories" auf der Seite zu klagen. Facebook nutzt die Gesichter und Namen seiner Kunden, um für Unternehmen Werbung zu machen. Wer eine Seite "liked", der lief bislang Gefahr, sich plötzlich mitsamt Facebook-Konterfei als Fürsprecher in einem werbenden Umfeld wiederzufinden.
Im Juni hatten die Parteien dann einen Vergleich geschlossen: Die Sammelklage wurde beigelegt, Facebook verpflichtete sich zu einer Zahlung von zehn Millionen Dollar an wohltätige Organisationen. Außerdem wollte der Konzern die Anwaltskosten in Höhe von bis zu zehn Millionen Dollar übernehmen. Viele Prozessbeobachter hatten kritisiert, dass wie so oft vor allem die Anwälte profitierten, während die Geschädigten kein Geld sähen.
Kläger müssen Summe erklären
In diese Kerbe schlug nun auch Richard Seeborg, der Richter, der die Einigung für rechtens erklären sollte. Dass die Anwaltskosten ebenso hoch sein sollten wie die Entschädigungssumme, ließ er nicht durchgehen und thematisierte in seiner Erklärung die Unverhältnismäßigkeit des Betrages. Er verlangt von den Klägern, die Summe zu erklären und damit zu belegen, dass es nicht nur um eine schnelle Beilegung des Konfliktes ohne Rücksicht auf Ansprüche der klagenden Facebook-Nutzer gegangen sei. Dafür spricht laut Seeborg, dass die Anwälte der Beklagten die Anwaltsgebühren nicht moniert hätten.
Schon während der Anhörung zum Vergleich hatte der Richter seine Zweifel geäußert und unter anderem gefragt, warum die Entschädigung nicht bei 100 Millionen Dollar liege. Die Parteien müssen nun neue Bedingungen vorlegen, um im zweiten Anlauf einen Vergleich durchzubringen.
Nutzungsbedingungen geändert
Eines ist bei aller Kritik an der Vergleichspraxis jedoch nicht zu vernachlässigen, und das ist laut der richterlichen Erklärung auch etwas, das den Teilnehmern der Sammelklage das Wichtigste war: Vom finanziellen Aspekt abgesehen haben sie genau das bewirkt, was sie wollten - dass Facebook nicht mehr so einfach ihre Daten für seine "Sponsored Stories" nutzen darf, sondern umdenken muss.
Wertete das Unternehmen zuvor das Klicken von "Gefällt mir" bereits als Einverständnis, haben Kunden nun die Möglichkeit, der Nutzung ihrer Daten zu diesem Zweck zu widersprechen. Dafür muss man allerdings - typisch für Privatsphäre- und Sicherheitseinstellungen bei Facebook - erst einmal danach suchen, denn die "Sponsored Stories", übersetzt mit "Soziale Werbeanzeigen", sind nicht sonderlich präsent in den Einstellungen. Zu finden sind sie unter Privatsphäre-Einstellungen > Werbeanzeigen > Einstellungen bearbeiten > Einstellungen für soziale Werbeanzeigen.
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