Street View: Hunderttausende schicken Google Widersprüche

Die Widerspruchsfrist gegen den Google-Dienst Street View läuft noch bis Mitte Oktober, aber schon jetzt zeichnet sich viel Arbeit für das Unternehmen ab: Nach SPIEGEL-Informationen haben bereits Hunderttausende Bürger einen Antrag auf Löschung ihrer digitalen Hausfassade gestellt.

Google-Fahrzeug mit Kamera in Berlin: Die Widerspruchsfrist gegen Street View läuft nochZur Großansicht
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Google-Fahrzeug mit Kamera in Berlin: Die Widerspruchsfrist gegen Street View läuft noch

Hamburg - Google erhält derzeit massenweise Post von Bundesbürgern, die ihre Häuser nicht im Straßenatlas Street View von Google sehen wollen. Zwar ist die Vorab-Widerspruchsfrist im Internet gegen den Google-Dienst erst zur Hälfte um, doch schon jetzt haben nach SPIEGEL-Informationen viele Bürger einen Antrag auf Löschung ihrer digitalen Hausfassade gestellt.

Google wollte zu konkreten Zahlen Ende vergangener Woche keine Auskunft geben, dennoch heißt es aus Unternehmenskreisen, dass bereits mehrere hunderttausend Widersprüche eingegangen seien. Mieter und Hauseigentümer aus den 20 großen Städten, für welche dieses Jahr noch Fassadenbilder online gestellt werden sollen, können bis zum 15. Oktober beantragen, dass ihre Gebäude im Netz unkenntlich gemacht werden.

Der verantwortliche Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar überzeugte sich jüngst im Google-Büro davon, dass das Widerspruchsverfahren, "soweit von außen beurteilbar", bisher "ordnungsgemäß zu laufen" scheine.

"Es bleibt abzuwarten, ob Google den Sturm der Anträge auch ordnungsgemäß abarbeiten kann", sagt Caspar. Weil die Ansichten der Häuser teilweise aus verschiedenen Bildern zusammengesetzt sind, dürfte der Aufwand fürs Unkenntlichmachen größer sein. Während die einen Street View offenbar ablehnen, nutzt ein anderer Teil der Deutschen den Dienst schon jetzt gern.

In einem Google-Papier heißt es, Street View werde "von allen Ländern, in denen der Dienst noch nicht eingeführt ist, von Deutschland aus am häufigsten genutzt". Das Papier wurde im Umfeld der Vorbereitung des "Geo-Gipfels" erstellt, eines Spitzentreffens, das diesen Montag in Berlin unter Einladung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière stattfindet.

Anlass des Treffens ist eine Gesetzesinitiative zum Umgang mit Geo-Diensten. Abrufbar sind bei Google Street View bisher Fassadenaufnahmen aus 23 Ländern.

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insgesamt 2098 Beiträge
medienquadrat 21.08.2010
...im Kontext mit anderen multiverfügbaren digitalen Daten wird eine völlig neue Qualität geschaffen, die der Gesetzgeber, als es das World Wide Web noch nicht gegeben hat, überhaupt noch nicht bedacht hatte. Sich dem [...]
...im Kontext mit anderen multiverfügbaren digitalen Daten wird eine völlig neue Qualität geschaffen, die der Gesetzgeber, als es das World Wide Web noch nicht gegeben hat, überhaupt noch nicht bedacht hatte. Sich dem autistischen Kartographiewahn und den egomanischen Wirtschaftsinteressen eines amerikanischen Multis zu unterwerfen, bedeutet lediglich, den Voyeurismus einiger weniger zu bedienen, die ihre latente Abartigkeit damit befriedigen können, hinter jedem herzustalken. Das digitale Gaffen, als Grundrecht, dass ich nicht lache! Von solchen feigen Monstern bewahrt zu bleiben, das ist ein Grundrecht! Und wenn es dazu noch keine rechtssprechung gibt, dann wird es aber verdammt-noch-mal-an höchste Zeit. Die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner scheint momentan die einzige zu sein, die das begriffen hat.
A_Friend 21.08.2010
Na dann bennenen sie doch mal, welches Recht hier von Google gebrochen wurde! Alternativ können sie gerne auch mal einen Vorschlag machen, wie ein Gesetz aussehen soll, daß zum einen Google in die Schranken weist, zum anderen [...]
Zitat von medienquadrat...im Kontext mit anderen multiverfügbaren digitalen Daten wird eine völlig neue Qualität geschaffen, die der Gesetzgeber, als es das World Wide Web noch nicht gegeben hat, überhaupt noch nicht bedacht hatte.
Na dann bennenen sie doch mal, welches Recht hier von Google gebrochen wurde! Alternativ können sie gerne auch mal einen Vorschlag machen, wie ein Gesetz aussehen soll, daß zum einen Google in die Schranken weist, zum anderen aber die Rechte "normaler" Fotografen nicht unangemessen einschränkt. Oder sie beantworten lieber folgende Frage: Wenn Google so wie in Japan die Kameras auf Grund von Protesten auf 2,05 m runterschraubt und dafür keine Einsprüche mehr annimmt - wären sie dann zufrieden? All diese Fragen wurden in anderen Freds mehrmals gestellt - aber von SV-Gegnern bisher nicht beantwortet!
medienquadrat 21.08.2010
weil es nicht die Aufgabe eines Opfers ist, dem Täter Alternativen zu bieten. Wofür lebe ich in einem durchorganisierten und angeblich politisch verwalteten Rechtsstaat, wenn ich mir neben meiner Arbeit auch noch Gedanken [...]
Zitat von A_FriendAll diese Fragen wurden in anderen Freds mehrmals gestellt - aber von SV-Gegnern bisher nicht beantwortet!
weil es nicht die Aufgabe eines Opfers ist, dem Täter Alternativen zu bieten. Wofür lebe ich in einem durchorganisierten und angeblich politisch verwalteten Rechtsstaat, wenn ich mir neben meiner Arbeit auch noch Gedanken machen müsste, was ich einem Taschendieb - nur als Beispiel- denn alternativ anbieten könnte, wenn ich ihm mein Portemonai verweigere?
mondhütchen 21.08.2010
Was Google macht ist nichts weiter als das, was man wohl als "mainstream" bezeichnen kann....es hat schon auch was von einer gehörigen "Gaffermentalität", die den Leuts damit weiter "anerzogen" [...]
Was Google macht ist nichts weiter als das, was man wohl als "mainstream" bezeichnen kann....es hat schon auch was von einer gehörigen "Gaffermentalität", die den Leuts damit weiter "anerzogen" wird...für die Kinder von heute wird es somit später "völlig normal" sein, alles und jeden in einer gewissen Weise zu beobachten und zu kontrollieren...und die wirklich wichtigen Dinge des Lebens...z.B. "sich um Bedürftige im realen Umfeld zu kümern" wird damit schlicht "aberzogen"... Ein tatsächlicher "Wichtigkeitsgrad" für diese "bildliche Ent-Privatisierung" liegt sicherlich nicht vor..und was die Einspruchsfrist von acht Wochen betrifft, so halte ich diese für nicht rechtens..es kann nicht sein, dass es eine Frist gibt, für das "eigene Recht", das immer gelten muss.... Irgendwie erinnert das Ganze an "Fahrenheit 451" von Ray Bradbury...
A_Friend 21.08.2010
Zumindest eines haben sie richtig gesagt: Wir leben in einem Rechtsstaat. Das heiß aber auch, das sie ihr Recht auf Privatsphäre nicht plötzlich auf Räume ausdehen können, die öffentlich einsehbar sind. Aber wie ich es mir [...]
Zitat von medienquadratweil es nicht die Aufgabe eines Opfers ist, dem Täter Alternativen zu bieten. Wofür lebe ich in einem durchorganisierten und angeblich politisch verwalteten Rechtsstaat, wenn ich mir neben meiner Arbeit auch noch Gedanken machen müsste, was ich einem Taschendieb - nur als Beispiel- denn alternativ anbieten könnte, wenn ich ihm mein Portemonai verweigere?
Zumindest eines haben sie richtig gesagt: Wir leben in einem Rechtsstaat. Das heiß aber auch, das sie ihr Recht auf Privatsphäre nicht plötzlich auf Räume ausdehen können, die öffentlich einsehbar sind. Aber wie ich es mir bereits dachte: Sie wissen weder, welches Recht angeblich verletzt wurde, noch wie man es anders machen könnte. Noch eine Frage an sie: Haben Sie denn zumindest bei den staatlichen Beschneidungen der Privatsphäre der letzten Jahre (VDS, ELENA, BKA-Gesetz, Geldwäschegesetz, Online-Durchsuchung u.s.w.) auch protestiert? Ich wage mal die Vermutung, daß sie damals als braver, obrigkeitshöriger Bürger ganz still waren.
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  • Samstag, 18.09.2010 – 13:29 Uhr
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Street View - So funktioniert der Widerspruch
Auf der Googles Widerspruchs-Website kann man einen Online-Antrag ausfüllen. Dabei sind die Anschrift zu nennen, das Haus auf einer Google-Maps-Karte zu markieren und ergänzende Angaben zu machen. Google sendet daraufhin einen Bestätigungscode an die angegebene Adresse, den man wiederum online eingeben muss, um seine Identität zu verifizieren.

Dieses Tool lädt allerdings geradezu zu Missbrauch ein. Nicht nur, weil man damit natürlich beliebig viele Anträge auch für Fremde stellen kann. Sondern auch, weil Google ausdrücklich nicht nur die Adresse des jeweiligen Gebäudes für die Zusendung des Codes akzeptiert. Man kann den Code auch an eine andere Adresse senden lassen. Scherzbolde könnten Google auf diese Weise zu einem dramatischen Anstieg der Portokosten verhelfen. Dass sich das allerdings spürbar auf den Jahresgewinn des Konzerns auswirkt, ist zu bezweifeln.





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