Richard O'Dwyer: TVShack-Betreiber wird nicht an USA ausgeliefert

Richard O'Dwyer wird nicht an die USA ausgeliefert. Ihm wird vorgeworfen, Links zu illegalem Filmmaterial angeboten zu haben. Der Auslieferung entging er offenbar durch eine Vereinbarung mit den US-Behörden.

Richard O'Dwyer (Archivbild): Keine Auslieferung in die USA Zur Großansicht
AFP

Richard O'Dwyer (Archivbild): Keine Auslieferung in die USA

London - Richard O'Dwyer kann aufatmen: Entgegen seinen Befürchtungen wird der Brite nicht an die Vereinigten Staaten ausgeliefert. Dort sollte ihm eigentlich wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung der Prozess gemacht werden. Der mittlerweile 24-jährige Student aus Sheffield hatte eine Webseite namens TVShack betrieben, eine Linksammlung, die zu Kopien von Kinofilmen und TV-Serien führte. Schon 2010 war der Web-Auftritt zusammen mit anderen Domains im Zuge der "Operation in our Sites" 2010 beschlagnahmt worden.

Zunächst bemühten sich die US-Behörden vergeblich um eine Auslieferung O'Dwyers, doch schließlich stimmte die britische Innenministerin dem amerikanischen Ansinnen im März 2012 zu. Zwar hatte sich O'Dwyer mit dem Argument verteidigt, seine Seite habe selbst keinerlei urheberrechtlich geschütztes Material gespeichert oder angeboten, sondern lediglich ähnlich wie auch Google auf andere Websites verlinkt. Doch überzeugender war zunächst offenbar der Hinweis der US-Zollbehörde auf die stattlichen Einnahmen in Höhe von 230.000 Dollar Werbegeldern.

Dass Richard O'Dwyer nicht schon längst im Flugzeug nach Amerika sitzt, verdankt er einer Einigung mit den amerikanischen Stellen, berichtet die BBC. Diese Vereinbarung sehe die Zahlung einer "kleinen Summe" zur Kompensation sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung vor. Um die Einigung zu vervollständigen, werde O'Dwyer innerhalb der kommenden zwei Wochen in die USA reisen, freiwillig. Dann werde das formale Auslieferungsbegehren dem britischen High Court zur endgültigen Aufhebung überstellt. Richter Sir John Thomas, Präsident der Kammer für Zivilsachen am High Court, erklärte, er hoffe, die Angelegenheit könnte bis Weihnachten geklärt werden. Er fügte an, der erreichte Zustand bedeute "ein sehr zufriedenstellendes Ergebnis".

Die Bürgerrechtsgruppe Liberty zeigte sich ebenfalls mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden. Allerdings gebe es einigen Reformbedarf bei den derzeitigen Auslieferungsgesetzen. Es sei erschreckend, dass O'Dwyer so lange habe warten müssen, bis die US-Behörden zu ihrer Entscheidung gelangt seien.

meu

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1. Wenn Mr. O´Dwyer da mal nicht zu optimistisch ist.
die-dicke-aus-der-uckerm. 29.11.2012
Zitat von sysopRichard O'Dwyer wird nicht an die USA ausgeliefert. Im wird vorgeworfen, Links zu illegalem Filmmaterial angeboten zu haben. Der Auslieferung entging er offenbar durch eine Vereinbarung mit den US-Behörden. TVShack: Betreiber Richard O'Dwyer wird nicht an die USA ausgeliefert - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/tvshack-betreiber-richard-o-dwyer-wird-nicht-an-die-usa-ausgeliefert-a-869932.html)
Warten wir mal ab ob er wieder schnell zurück sein wird. Den Amis traue ich nicht weiter als bis zur Nasenspitze. Vor allem, seit der habeas corpus - act der Verfassung ausser Kraft gesetzt wurde.
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  • Donnerstag, 29.11.2012 – 16:57 Uhr
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Zum Autor
  • Richard Meusers sitzt im Garten und sieht seinen Blumen beim Wachsen zu. Ansonsten hat er ein Auge auf Digitales und Mediales.

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