Urteil Arcor muss Google nicht aussperren
Aufatmen in Eschborn: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen Antrag abgewiesen, der Arcor dazu verdonnert hätte, seine Kunden von der Suchmaschine Google auszusperren. Das sei nicht zumutbar, der Provider nicht für die Inhalte des Internets verantwortlich.
Ein Internet-Zugangsanbieter ist grundsätzlich nicht für die Inhalte von Webseiten verantwortlich, zu denen er seinen Kunden Zugang vermittelt. So lautet eine heute veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az. 6 W 10/08). Damit wurde der Antrag eines Medienunternehmens abgewiesen, das den Provider zwingen wollte, seinen Kunden den Zugang zu bestimmten Suchseiten zu sperren.
Suchmaschine Google: Auch weiterhin über Arcor erreichbar
Die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts, die einstweilige Verfügung zurückzuweisen, wurde nun vom sechsten Zivilsenat des Oberlandesgerichts bestätigt. Die Begründung: Der Provider sei "bloßer Vermittler des Zugangs zum Internet" und als solcher nicht verantwortlich "für Wettbewerbsverstöße die auf den über Google erreichbaren Seiten begangen würden".
Zudem sei Huchs Forderung von Arcor nur durch eine komplette Sperrung der Suchseiten für alle Kunden durchsetzbar. Dies sei dem Provider aber in sofern nicht zuzumuten, als es sich bei Google um eine aus Sicht seiner Kunden unverzichtbare Suchmaschine handele. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
mak