US-Gerichtsurteil: Programmcode kann man nicht stehlen

Als er seinen Job wechselte, kopierte er eine interne, extrem wertvolle Software: Ein ehemaliger Mitarbeiter von Goldman Sachs wurde deswegen zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt - nun kassierte ein Gericht das Urteil, weil die Gesetze einfach zu alt sind.

Softwarecode: Wo kein Ding ist, gibt es auch keinen Diebstahl, sagen US-RichterZur Großansicht
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Softwarecode: Wo kein Ding ist, gibt es auch keinen Diebstahl, sagen US-Richter

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Für Ex-Goldmann-Sachs-Programmierer Sergey Aleynikov ist die Sache gut ausgegangen. Programmcode könne nicht gestohlen werden, urteilte am Mittwoch ein US-Berufungsgericht in New York und hob damit eine gegen Aleynikov verhängte Strafe auf. Ein Jahr hatte der Software-Entwickler bereits in Haft gesessen. Er war zu insgesamt acht Jahren Gefängnis verurteilt worden, nachdem das FBI ihn überführt hatte, internen Softwarecode der Wall-Street-Bank entwendet zu haben.

Das war passiert: 2009 hatte Aleynikov bei Goldman Sachs gekündigt. Eine neue Softwarefirma, die sich auf Programme für den automatisierten Wertpapierhandel spezialisieren wollte, hatte ihm einen erheblich besser dotierten Job angeboten. Der dreifache Vater mit russischer und amerikanischer Staatsangehörigkeit war dafür bestens geeignet, hatte er doch bei Goldman Sachs eine Software für computerisierten Hochfrequenzhandel entwickelt.

Zwei Jahre lang hatte er für seinen Arbeitgeber ein System programmiert, das Marktdaten von Börsen wie der New York Stock Exchange (NYSE) und der Nasdaq binnen Mikrosekunden, sprich Millionstel Sekunden, verarbeiten kann. Trades laufen dabei völlig automatisch ab, mit massiven Volumina. Programmcode, der zu diesem Projekt gehörte, hatte Aleynikov vor seinem Abgang bei Goldman Sachs auf einen Server in Deutschland kopiert.

Als das von der Bank alarmierte FBI ihm auf die Schliche kam, wurde er festgenommen und gleich doppelt angeklagt: Diebstahl von Handelsgeheimnissen sowie Transport der gestohlenen Ware ins Ausland, also Wirtschaftsspionage. Im Dezember 2010 schließlich wurde er zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.

Software-Codes sind kein physisches Ding

Seit Februar aber ist der jetzt 42-Jährige wieder auf freiem Fuß, erst jetzt liefert das Berufungsgericht die Begründung für seine Entscheidung nach. Demnach sei das Urteil gegen ihn nicht rechtens gewesen, weil er sich keines Diebstahls im Sinne des National Stolen Property Act schuldig gemacht habe. Schließlich habe Aleynikov weder die physikalische Kontrolle über irgendetwas übernommen, noch Goldman Sachs die Nutzung der Software unmöglich gemacht.

Zudem sei die Software für Goldmann Sachs zwar zweifelsohne von großem Wert gewesen, das Unternehmen habe aber nie vorgehabt, sie zu verkaufen oder an andere Banken zu lizenzieren. Allein die Erkenntnis, dass die Wall-Street-Bank über eine solche Software verfügt, hatte 2009 Befremden ausgelöst, manche hatten gar übertrieben von einem "Goldman-Gate" gesprochen. Larry Tabb, der Gründer der Researchfirma TABB, sagte damals: "Wer diesen Code stiehlt, stiehlt im Prinzip die Methode, mit der Goldman Sachs am Aktienmarkt Geld verdient."

Mag alles sein, sagen nun die Richter, sehen Aleynikov dennoch als schuldlos im Sinne der Gesetze an, die geschrieben wurden, bevor Software ein relevantes Gut wurde. So urteilen sie: Weil Software-Codes kein physisches Ding sind, kann man sie auch nicht stehlen. "Wir lehnen es ab, geltendes Recht zu beugen oder zu aktualisieren, damit es besser ins digitale Zeitalter passt", heißt es in der Urteilsbegründung.

mak

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insgesamt 68 Beiträge
Robb Stark 12.04.2012
Die armen Plattenfirmen. Wenn jemand also Songs aus dem Internet herunter lädt, hat er auch nicht die physikalische Kontrolle über die Original-Datei übernommen, und die Nutzung der Daten ist ebenfalls nicht unmöglich gemacht [...]
Zitat von sysopSchließlich habe Aleynikov weder die physikalische Kontrolle über irgendetwas übernommen, noch Goldman Sachs die Nutzung der Software unmöglich gemacht.. US-Gerichtsurteil: Programmcode kann man nicht stehlen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,827177,00.html)
Die armen Plattenfirmen. Wenn jemand also Songs aus dem Internet herunter lädt, hat er auch nicht die physikalische Kontrolle über die Original-Datei übernommen, und die Nutzung der Daten ist ebenfalls nicht unmöglich gemacht worden. Da müssen aber einige Gesetze schnell neu geschrieben werden in den USA.
Tiananmen 12.04.2012
..die Chinesen und Karl Theodor von und zu Guttenberg. "Weil Software-Codes kein physisches Ding sind, kann man sie auch nicht stehlen. " Microsoft ist da sicher anderer Meinung und die Mehrheit der Bevölkerung in [...]
..die Chinesen und Karl Theodor von und zu Guttenberg. "Weil Software-Codes kein physisches Ding sind, kann man sie auch nicht stehlen. " Microsoft ist da sicher anderer Meinung und die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland auch. Programm-Code ist geistiges Eigentum (übrigens nicht des Programmierers, sondern der Firma, für die er entwickelt wurde), genau wie eine Doktorarbeit oder vergleichbare Schriften. Ansonsten dürfte es keine Industriespionage geben können, denn da wird ja auch nicht die z.B. Maschine geklaut, sondern "nur" die Entwürfe.
Olaf 12.04.2012
Sieh an! Ganz meine Meinung. Aber wahrscheinlich ist der Richter ein Pirat und Anhänger jener Umsonstkultur die für das Internet ja so typisch ist.
Zitat von sysopAls er seinen Job wechselte, kopierte er eine interne, extrem wertvolle Software: Ein ehemaliger Mitarbeiter von Goldman Sachs wurde deswegen zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt - nun kassierte ein Gericht das Urteil, weil die Gesetze einfach zu alt sind. US-Gerichtsurteil: Programmcode kann man nicht stehlen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,827177,00.html)
Sieh an! Ganz meine Meinung. Aber wahrscheinlich ist der Richter ein Pirat und Anhänger jener Umsonstkultur die für das Internet ja so typisch ist.
butcher82 12.04.2012
es ist doch so, das goldman sachs die software nicht verkaufen wollte.... daruf bezieht sich das urteil. bei microsoft will man das produkt windows verkaufen... und jetzt mal weg von den piraten und der falschen [...]
Zitat von OlafSieh an! Ganz meine Meinung. Aber wahrscheinlich ist der Richter ein Pirat und Anhänger jener Umsonstkultur die für das Internet ja so typisch ist.
es ist doch so, das goldman sachs die software nicht verkaufen wollte.... daruf bezieht sich das urteil. bei microsoft will man das produkt windows verkaufen... und jetzt mal weg von den piraten und der falschen vorstellung die würden die umsonstkultur etablieren!!!
taggert 12.04.2012
Zugegeben, ich kenne das US Amerikanische Rechtssystem zu wenig im Detail um das beurteilen zu können... Daher die Frage: Schneidet sich die Justiz damit nicht selbst ins Fleisch und schafft so einen Präzedenzfall auf den sich [...]
Zugegeben, ich kenne das US Amerikanische Rechtssystem zu wenig im Detail um das beurteilen zu können... Daher die Frage: Schneidet sich die Justiz damit nicht selbst ins Fleisch und schafft so einen Präzedenzfall auf den sich jeder Raubkopierer in den USA berufen kann? Immerhin ist so ziemlich alles was im Internet getauscht wird ebenfalls nicht "physisch vorhanden" - und "kann" demnach gar nicht geklaut werden... Also so sagt mir das zumindest meine Logik, in Kombination mit dem Urteil.
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