Tauschbörsennutzung: US-Provider drohen mit Anschlussdrosselung

In den USA können die Kunden der großen Internetprovider künftig verwarnt werden, wenn sie illegale Kopien online tauschen. Wer eine Tauschbörse nutzt, muss damit rechnen, von seinem Internetanbieter zunächst Warnhinweise zu bekommen. Am Ende droht eine Anschluss-Drosselung.

Die amerikanische Musik- und Filmindustrie startet einen neuen Versuch, Urheberrechtsverletzungen im Internet einzudämmen, diesmal ohne Umweg über die Justiz. Konkret geht es um die Nutzer von Peer-to-Peer-Tauschbörsen (P2P). Dazu haben sich große Industrieverbände wie die Motion Picture Association of America oder der Verband der Musikindustrie mit den fünf großen Internetanbietern zusammengetan. Gemeinsam starten sie nun Warnhinweise für Nutzer. Netzaktivisten kritisieren das System als intransparent.

Die Rechteinhaber hätten sich selbst bei Peer-to-Peer-Netzwerken angemeldet, erklärt die Leiterin des Copyright-Informationszentrums, Jill Lesser, in einem Interview mit dem Radiosender WNYC in New York. Das Informationszentrum betreut das Warnsystem für die beteiligten Gruppen. In den Peer-to-Peer-Netzwerken werde nach Dateien von Filmen und Musik gesucht, die unerlaubt getauscht werden. Stoßen die Rechteinhaber auf eine Datei, die ihrer Meinung nach illegal verbreitet wird, ermitteln sie die IP- Adresse des zugehörigen Computers und leiten sie an die Internetanbieter weiter. Die wiederum sorgen dafür, dass der Anschlussinhaber einen Warnhinweis zu sehen bekommt. Insgesamt sechs Warnhinweise soll es geben, weswegen das Modell auch "six strikes" genannt wird. In Frankreich beispielsweise gilt - auch auf Betreiben der US-Unterhaltungsbranche - ein "three strikes"-Gesetz: Wer dreimal beim illegalen Datentausch erwischt wird, dem kann der Internetzugang gesperrt werden.

Man wolle mit dem neuen System vor allem Menschen erreichen, die hin und wieder etwas unerlaubt herunterladen, sagte Lesser. Zunächst sollen die Anschlussinhaber darauf hingewiesen werden, dass eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Dazu gibt es Hinweise auf legale Portale und darauf, den eigenen Internetanschluss mit einem Passwort zu versehen. Beim dritten und vierten Hinweis müssen Nutzer bestätigen, dass sie das Warnsignal gesehen haben.

Doch beim fünften und sechsten Verdacht auf eine Urheberrechtsverletzung wird je nach Internetanbieter der Internetanschluss gedrosselt. Das gelte bei dem US-Anbieter Verizon für 48 Stunden, sagt Lesser. "Wenn Menschen zum fünften und sechsten Warnhinweis kommen, hoffen wir, dass sie damit aufhören", sagte sie. "Dann werden wir ihnen keine weiteren Hinweise schicken, weil sie nicht die Nutzer sind, die wir mit diesem Programm erreichen wollen." Was danach geschehen wird, ist unklar. Zum Start veröffentlichte die Pro-Copyright-Allianz ein erklärendes Video.

Aktivisten der Electronic Frontier Foundation kritisieren das Programm als intransparent. Vor Gericht könne man überprüfen, wie die Vorwürfe zustande gekommen sind. "Das haben wir hier nicht, es ist alles geheim", sagte Corynne McSherry von der Electronic Frontier Foundation dem britischen "Guardian". Massenhaften Filesharern wird das System sowieso nicht in die Quere kommen, da sie ihre eigenen IP-Adressen verschleierten.

Eine Überprüfung der Vorwürfe kostet 35 Dollar, die man jedoch erstattet bekommt, wenn man recht behält. An dem System sind die großen US-Internetanbieter AT&T, Cablevision, Comcast, Time Warner Cable und Verizon beteiligt.

jnb

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1. Selbstjustiz
Meckermann 26.02.2013
Zitat von sysopStoßen die Rechteinhaber auf eine Datei, die ihrer Meinung nach illegal verbreitet wird, ermitteln sie die IP- Adresse des zugehörigen Computers und leiten sie an die Internetanbieter weiter
Ihrer Meinung nach. Aha. Was, wenn ich anderer Meinung bin? Was wenn "die Rechteinhaber" nur vorgeben, meine IP-Adresse ermittelt zu haben. Was wenn der Anschlussinhaber damit gar nichts zu tun hat? Was geht es im übrigen den Provider an?
2. bedenklich...
hanfiey 26.02.2013
....Ist es wenn Rechteinhaber ihre Werke selbst in Tauschbörsen einstellen und dann die Nutzer verklagen wollen auf ca 1000€ pro Rechteverletzung. Die USA mit ihren Methoden ist in Europa angekommen. Wie gesagt, der Versuch eines Versuches reicht völlig um ein böser Mensch zu sein.
3. P2p?
divina_commedia 26.02.2013
Wer ist denn heutzutage noch so blauäugig die von Rechteinhabern verseuchten P2P Netzwerke (Emule, Kazaa) zu benutzen? Mega und Co. sind da weitaus sicherer.
4.
Wololooo 26.02.2013
Wenn das so kommt, dann werden diese 6 Provider die größten gewesen sein. Ein cleverer kleinerer Provider wird die Chance sicher geschickt nutzen um eine Menge Neukunden zu gewinnen.
5. Gegen den eigenen Kunden
mantrid 26.02.2013
Der Provider als Büttel der Rechteinhaber. Da bezahlt also jemand einen Provider für einen Netzzugang und der vom Kunden bezahlte Provider vertritt dann gegen seinen eigenen Kunden gerichtete Interessen. Toller Service! Sollte man sofort kündigen.
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  • Dienstag, 26.02.2013 – 13:29 Uhr
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