Von Richard Meusers
Irans Atomprogramm übt auf Hacker, zumal im amerikanischen oder israelischen Regierungsauftrag, offensichtlich eine unwiderstehliche Anziehungskraft aus. Kaum haben die iranischen Techniker ihre Systeme nach Stuxnet- und anderen Attacken wieder im Griff, macht ein Bericht über einen neuerlichen Angriff - mit vollkommen unerwarteten Folgen - die Runde.
Wie der Chef des IT-Sicherheitsdienstleisters F-Secure, Mikko Hypponen, berichtet, erhielt er von einem Wissenschaftler, der in einer iranischen Atomanlage arbeitet, via E-Mail den Hinweis auf einen neuartigen Computerwurm, der sich merkwürdig verhält.
Der PC-Schädling habe Netzwerke in der Atomzentren in Natanz und Fordo lahmgelegt, heißt es in der Mail. Überdies hätten sich mitten in der Nacht mehrere der befallenen Computer eingeschaltet, um mit voller Lautstärke den AC/DC-Song "Thunderstruck" abzuspielen.
Was von dieser Mitteilung zu halten ist, weiß Mikko Hypponen bisher allerdings nicht. Nur, dass sie tatsächlich von einem Rechner der Atomic Energy Organization of Iran (AEOI) aus verschickt wurde, konnte er bestätigen.
Klage gegen Vodafone wegen Vorratsdatenspeicherung
Eine Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das hat bislang auch die erfolgreiche Verfassungsklage gegen das entsprechende Regierungsvorhaben im Jahr 2010 sichergestellt. Dessen ungeachtet betreiben einige Mobilfunkanbieter in Deutschland die Speicherung von Verbindungsdaten, obwohl es dafür häufig keine gesetzliche Grundlage gibt.
Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der seinerzeit die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung führte, erhob nun im Auftrag einer Handy-Nutzerin Klage gegen Vodafone. Der Mobilfunker sammelte unter anderem Daten über die Funkzellen, von denen aus die Kundin Anrufe getätigt hat. Außerdem seien die Kennungen von Endgerät (IMEI) und SIM-Karte (IMSI) aufgezeichnet worden. Die aber seien zur Erstellung der Rechnung überhaupt nicht erforderlich, dürften also auch nicht gesammelt werden. Die von Starostik zugesandte Unterlassungserklärung mochte Vodafone nicht unterzeichnen (PDF).
Die nun angestrengte Klage ist für den Juristen, der Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ist, erst der Anfang. Starostik zumindest versprach bereits: "Die Klagen gegen andere Anbieter folgen bald."
Frustrierte Entwickler bieten Android-Apps gratis an
Auch mit Apps, die zum Preis von nur 99 Cent zum Beispiel bei Google Play, Googles App Store für Android, angeboten werden, verdienen Entwickler häufig kaum Geld. Das liegt an illegalen Kopien, klagen einige Android-Entwickler.
Jüngstes Beispiel ist Madfinger Games, die bislang das Spiel "Dead Trigger" zum Preis von 99 Cent für iOS und Android angeboten haben. Bei Google Play gibt es das Spiel jetzt kostenlos. Das begründen die Entwickler so: "Die Piraterierate auf Android-Geräten ist unglaublich hoch, selbst bei einem Preis von einem Dollar. Schließlich haben wir uns entschieden, Dead Trigger kostenlos anzubieten".
Wie es aussieht, steht Madfinger mit dieser unschönen Erfahrung nicht allein da. Schon im vergangenen Jahr teilte der koreanische Spieleentwickler Com2uS mit, die Piraterierate erreiche bei hauseigenen Spielen Werte von bis zu 98 Prozent.
Eine Entwicklung, die auch den Verantwortlichen bei Google nicht entgeht. Auf Dauer könnte dieser Zustand Entwickler anderen Plattformen zutreiben, auf denen sie eher Einnahmen erzielen könnten. "Winfuture" berichtet, aus diesem Grunde biete die neue Android-Version 4.1, Jelly Bean, eine gerätespezifische App-Verschlüsselung, die das Kopieren auf andere Android-Geräte erschweren soll.
Auch das noch:
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