Eine Firma hat sich das Zeichen @ als Marke eintragen lassen. Das geht aus einer Veröffentlichung des Deutschen Patent- und Markenamtes hervor. Es handelt sich dabei um den Eintrag einer sogenannten Wortmarke - bei der es sich auch um einen einzelnen Buchstaben oder ein Zeichen handeln kann. Und so steht im Feld "Wiedergabe der Marke" auch nicht viel: @.
Als Markeinhaber wird eine Firma mit dem Namen "@T.E.L.L. Trading house for luxury labels GmbH" angegeben: sie trägt als das Zeichen im Namen, das nun geschützt werden soll. In der vergangenen Woche ist demnach die Eintragung im Register erfolgt.
Im Netz verbreitet sich die kleine Nachricht rasant, Blogeinträge werden geschrieben, Tweets veröffentlicht und Videos zum Thema bei YouTube eingestellt. Denn das @-Zeichen wird so universal benutzt, in jeder E-Mail und vor jedem Namen auf Twitter - darf man sich ein so häufig verwendetes Zeichen schützen lassen? Und jede E-Mail und jeden Tweet, der ein @-Zeichen enthält, abmahnen?
Natürlich nicht, schreibt unter anderem Rechtsanwalt Jens Ferner in seinem Blogeintrag zum Thema. Für eine rechtmäßige Abmahnung komme es "vielmehr am Ende auf die (1) markenmäßige Verwendung und (2) Verwechslungsgefahr an", schreibt er. Und schon gar keine Sorgen brauche man sich im Bereich des Internets zu machen.
Denn die Marke ist für verschiedene Klassen eingetragen. In erster Linie geht es um Raucherartikel, Tabakwaren, Feuerzeuge und ähnliches. In weiteren Klassen sind Kaffee, Tee, Fleisch, Fisch oder Wild genannt, aber auch alkoholische Getränke - außer Bier. Feinkost und Genussmittel also, mit E-Mails und dem Internet hat das nichts zu tun.
Twittern bleibt also unproblematisch, wie es mit dem "Klammeraffen" auf T-Shirts, Tassen oder sonstigem gedruckt aussieht, bleibt abzuwarten, wenn die Marke Bestand hat. Derzeit läuft noch die Widerspruchsfrist - bis zum 25. Februar 2013.
juh
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