WikiLeaks-Gründer: Assange beantragt neue Verhandlung
Julian Assange wehrt sich: Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens hat die Auslieferung des WikiLeaks-Gründers an Schweden für rechtens erklärt, nun beantragt Assange eine neue Verhandlung.
Am 30. Mai wurde die Entscheidung bekanntgegeben: Das höchste britische Gericht hatte geurteilt, dass der WikiLeaks-Gründer Julian Assange von Großbritannien nach Schweden ausgeliefert werden dürfe. Dagegen hat Assange nun Einspruch eingelegt. Assanges Anwälte beantragten beim Obersten Gericht, sich den Fall unter Berücksichtigung weiterer Unterlagen noch einmal vorzunehmen. Das Gericht hatte der Verteidigung bei der Urteilsverkündigung die Möglichkeit eingeräumt, diesen Antrag zu stellen.
Schweden verlangt die Auslieferung Assanges aufgrund von Vorwürfen der sexuellen Belästigung und Vergewaltigung. Der Spruch des Obersten britischen Gerichtshofs hatte zwei vorinstanzliche Urteile gegen Assange für rechtens erklärt, die Frist zur Einreichung des Antrags auf Neuaufnahme auf zwei Wochen festgelegt.
Grund für den Aufschub: Assanges Verteidigerin, Dinah Rose, hatte eingewandt, dass sich die Urteilsbegründung der Richter an vielen Stellen auf das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen bezieht. Dieses sei bei der Verhandlung bislang aber nicht berücksichtigt worden.
Eine Gerichtssprecherin teilte am gestrigen Dienstag mit, der genaue Termin für die Entscheidung über den nun eingereichten Antrag stehe noch nicht fest. Im Falle einer erneuten Bestätigung der Auslieferungsverfügung bleibt Assange noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - dieser hätte aber keine aufschiebende Wirkung.
Julian Assange wurde bekannt, als die von ihm gegründete Enthüllungsplattform WikiLeaks Tausende geheimer US-Militärdokumente veröffentlichte, darunter Material über die Kriege im Irak und in Afghanistan. In den Vereinigten Staaten arbeitet eine sogenannte Grand Jury seit mehr als einem Jahr an einer bislang nicht öffentlichen Anklage gegen Assange wegen WikiLeaks-Veröffentlichungen.
Jedoch könnte es für die US-Justiz schwieriger werden, eine Auslieferung Assanges aus Schweden zu erreichen. Schweden liefert nur auf der Grundlage von Straftaten aus, die auch nach schwedischem Recht mit einer Mindeststrafe von einem Jahr belegt werden. Ob der US-Straftatbestand "Verschwörung zum Geheimnisverrat" ein Pendant im schwedischen Strafrecht hat, ist umstritten.
meu, mit Material von Reuters und AFP
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