Mittwoch, 10. Februar 2010

Panorama



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31.01.2001
 

Zweifel an Schuldfähigkeit

Entgeht Düsseldorfer der Hinrichtung?

Ein 40-jähriger Deutscher soll in Arizona hingerichtet werden. Wegen zu geringer Intelligenz hätte der Düsseldorfer aber möglicherweise gar nicht zum Tode verurteilt werden dürfen.

Rudi Apelt soll wegen Mordes in USA hingerichtet werden
AP

Rudi Apelt soll wegen Mordes in USA hingerichtet werden

Hamburg - Der in Düsseldorf geborene Rudi Apelt wurde zusammen mit seinem Bruder 1990 wegen der Ermordung von dessen Ehefrau Cynthia Monkman Apelt zum Tode verurteilt. Ein Psychiater befand Apelt aber für schwachsinnig. Sein Intelligenzquotient soll 55 betragen, berichtete die Hamburger Wochenzeitung "Die Zeit". Deshalb sei fraglich, ob Apelt überhaupt schuldfähig sei.

Zudem soll das Mordverfahren erhebliche Mängel aufweisen. So hätten die Strafverfolgungsbehörden in Arizona die Pflicht gehabt, das deutsche Konsulat über den Fall zu informieren. Dies ist in der Wiener Konvention vorgeschrieben, die den konsularischen Beistand für Menschen regelt, die in einem fremden Land vor Gericht stehen. Die Behörden hätten das Konsulat jedoch nicht informiert, schreibt die "Zeit".

Die Bundesregierung hat sich für die Begnadigung der Deutschen eingesetzt, die im Staatsgefängnis von Florence in Arizona inhaftiert sind. Rudi und Michael Apelt wollten mit dem Mord am Heiligabend 1988 die Lebensversicherung der Frau in Höhe von 400.000 Dollar (damals rund 710.000 Mark) kassieren.

Die USA hatten sich Anfang 1999 über Gesuche des Internationalen Gerichtshofs hinweggesetzt und die beiden deutschen Brüder Karl und Walter LaGrand hingerichtet. Die Bundesregierung hatte zuvor vergeblich versucht, die Vollstreckung der Todesurteile zu verhindern. Zu dem Fall von Rudi Apelt wollte sich das Auswärtige Amt zunächst nicht äußern.

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