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13.05.2001
 

Was ist Mobbing

Ein Gericht macht Opfern Hoffnung

Erstmals haben Richter festgelegt, was Mobbing ist. Nun schöpfen Opfer Hoffnung: Das Gericht erhält Anfragen aus ganz Deutschland.

Hamburg - Der Mann war ein Glücksfall für die aufstrebende Sparkasse Gera-Greiz. Einer, der in Spitzenzeiten 35 Prozent über den Planzahlen lag, mit seiner Mannschaft schon im März das Bauspargeschäft fürs erste Halbjahr eingefahren hatte und vom Vorstand in Hausmitteilungen als Vorbild, als "mustergültiger" Mitarbeiter präsentiert wurde.

Doch die Euphorie über Abteilungsleiter Reinhard Möller, sie war nicht von Dauer. Ein gutes Jahr nach der letzten Lobeshymne degradierte der Vorstand im März 2000 den 55-Jährigen von einem Tag auf den anderen zum kleinen Befehlsempfänger. Gespräche mit Kunden und Mitarbeitern ­ verboten; seine Schlüssel ­ abgenommen.

Anonyme Beschwerden, angeblich von Angestellten und Geschäftspartnern, hatten die Karriere abrupt gestoppt; am Ende sollte der einstige Vorzeige-Banker auf sechs Gehaltsstufen verzichten und als Sachbearbeiter für Pfändungsangelegenheiten versauern. Um Möller zur Einwilligung zu zwingen, hagelte es von Stunde an Abmahnungen ­ bis zu vier am Tag.

Doch selbst im Absturz blieb der Sparkassenangestellte ein Musterfall: Möller klagte. Was er beim Landesarbeitsgericht in Erfurt erreichte, ist die am weitesten reichende Grundsatzentscheidung in Sachen Mobbing, die je ein deutsches Gericht getroffen hat. Die Richter urteilten, der "systematische Psychoterror" in der Provinzsparkasse habe nicht nur die Menschenwürde Möllers verletzt, sondern "in einer die Grenze zur strafbaren Körperverletzung berührenden Weise auch seine seelische und körperliche Gesundheit".

So war der Banker vom Vorstand aufgefordert worden, zu den geplanten neuen Strukturen der Sparkasse Stellung zu nehmen ­ ohne ihm jedoch jemals zu erklären, um welche Strukturen es überhaupt gehe. Als Möller im Juli 2000 nicht zur Arbeit erschien, wurde dies prompt als "Arbeitsverweigerung" gewertet. Nur: Ein Arzt hatte den Angestellten krankgeschrieben, die Diagnose lautete "depressive Episode".

Im Verfahren 5 Sa 403/2000 bestätigte das Gericht im April eine einstweilige Verfügung der Vorinstanz, welche die geplante Degradierung des Bankers untersagte und 50.000 Mark Ordnungsgeld bei weiterem Mobbing androhte.

Im Urteil schrieb die Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Peter Wickler auch fest, wie künftig ähnliche Fälle vor Gericht beurteilt werden können. So wird die Zermürbung mit dem Ziel, einen Beschäftigten aus dem Betrieb zu drängen, als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewertet und der Arbeitgeber verpflichtet, Angestellte vor "Belästigungen durch Mitarbeiter oder Dritte" zu schützen.

Damit wurde die 50-seitige Urteilsbegründung aus Thüringen zum Selbstläufer. Stadtverwaltungen aus ganz Deutschland, Bundeswehr, Bundeskriminalamt, Polizeipräsidien, Universitäten, Landtage und selbst das Auswärtige Amt forderten eine Kopie an. Täglich melden sich bei Richter Wickler Mobbing-Opfer; vier Aktenordner füllen die Zuschriften, die das Gericht in den vergangenen drei Wochen erhielt. "Das Problem ist weitaus größer, als die Justiz bisher glaubte", resümiert Wickler.

Was den Opfern vor dem Erfurter Grundsatzurteil zu schaffen machte, war die Beweislage. Oft gebe es genug Aussagen gegen die Gemobbten ­ Zeugen zu ihren Gunsten seien selten aufzutreiben, weiß Martin Resch vom Seevetaler Institut für Arbeitspsychologie aus Erfahrung.

Die Erfurter Richter sahen in diesem Spannungsfeld "die Grundsätze eines fairen und auf Waffengleichheit achtenden Verfahrens" gefährdet und linderten die Beweisnot erheblich. So sollen die Aussagen der Malträtierten nicht nur als Behauptungen, sondern tunlichst als Beweismittel berücksichtigt werden, damit das Gericht einen Fall umfassender würdigen kann.

Juristen wie der Bremer Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler halten das Urteil deshalb für "wegweisend". Zudem habe eine einstweilige Verfügung gegen Mobbing Präzedenzcharakter im Arbeitsgerichtsverfahren ­ bei der geringen Zahl von Entscheidungen habe es so etwas bisher noch nicht gegeben, erklärt Däubler.

Dabei ist Mobbing ein Massenphänomen. "Uns erreichen 300 Anfragen je Woche ­ Tendenz steigend", sagt Ulf Imiela vom Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Die Gewerkschafter schätzen, dass 1,5 Millionen Deutsche am Arbeitsplatz getriezt werden. Den volkswirtschaftlichen Schaden beziffert der DGB auf 30 bis 50 Milliarden Mark jährlich.

Für den Sparkassen-Angestellten Möller ist seine thüringische Passionszeit noch nicht zu Ende. Trotz einer weiteren Niederlage vor dem Arbeitsgericht Gera sperrt sich die Sparkasse unverändert gegen dessen Rückkehr. "Ich hab mich doch immer für den Betrieb engagiert", verzweifelt Möller. "Die Sparkasse, das ist mein Leben."

Von Steffen Winter

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