Von Matthias Gebauer
Für die Schröder-Juristen ist oberstes Ziel, weitere Meldungen über die Haarfarbe des Kanzlers im anlaufenden Wahlkampf zu verhindern. "Wir hoffen, diese Sache und das ganze Thema ist damit ein für allen Mal vom Tisch", sagte der verantwortliche Anwalt Michael Nesselhauf. Andere Medien, so der Anwalt, würden sich hoffentlich nach diesem Verfahren an die Regeln halten. Alle, die sich nicht konform verhielten, müssten auch in Zukunft mit Unterlassungsklagen rechnen.
Neu ist der Streit um Schröders Haartracht nicht. Schon im Wahlkampf 1998 gab es immer wieder Meldungen über die Haartönungen des Kanzlers. Zu auffällig, sinnierten verschiedene Zeitungen damals, sei der Farbwechsel von einem rötlichen Haar des damaligen Ministerpräsidenten Niedersachsens zu dem fast tiefschwarzen Ton, den er als Regierungschef trug. Schon damals hatte Schröder die betreffenden Journalisten mit Missgunst bestraft. News vom Kanzler-Haar, so scheint es, sollen in Zukunft nicht mehr vorkommen. Wenn doch, kommt Post vom Kanzler-Anwalt.
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