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Urteil Wortklauberei am Arbeitsplatz

Einen ungewöhnlichen "case" entschied am Donnerstag das Arbeitsgericht Frankfurt: Weil er englische Fremdwörter eigenmächtig ins Deutsche übersetzte, darf die Lufthansa einen ihrer Arbeitnehmer abmahnen.

Frankfurt - "Engines" wollte er lieber Triebwerke nennen, das Wort Flügel gefiel ihm besser als "wing". Wegen seiner Sorge um die deutsche Sprache hatte der Maschinenbau-Ingenieur seit Monaten Ärger mit seiner Anglizismus-versessenen Firma. Die Lufthansa verpaßte ihm schließlich eine Abmahnung.

Beim Arbeitsgericht in Frankfurt wollte Peter Vogelsang nun erreichen, daß dieser Vermerk aus seiner Personalakte entfernt wird. Die Richter gaben jedoch der Fluggesellschaft recht. Sie könne sich auf ihr arbeitgeberseitiges Weisungsrecht berufen, so die Begründung des Urteils.

Die Lufthansa besteht darauf, daß im internen Schriftverkehr bestimmte englische Fremdwörter benutzt werden. Der Leiter einer Reparaturwerkstatt übertrug jedoch entsprechende Begriffe ins Deutsche. Nach Meinung seines Arbeitgebers kam das einer "Manipulation in einem sensiblen Sicherheitsbereich" gleich. Die Änderungen seien nicht zu dulden.

Vogelsang hatte erklärt, er wolle mit der Verwendung deutscher Ausdrücke mögliche Mißverständnisse vermeiden. Die Frankfurter Arbeitsrichterin drückte während der Verhandlung ihren Unmut über die Klage aus. Die Arbeitsgerichte hätten wichtigere Entscheidungen zu treffen.

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