Frankfurt am Main - Bayerns Sozialministerin Christa Stewens sagte gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" Kassenmitglieder, die sich bewusst selbst schädigten, könnten die Gemeinschaft der Versicherten nicht für die Folgen haftbar machen.
Bei grob fahrlässigem Verhalten sollten sich Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten beteiligen müssen. Diese Regelung soll nach den Vorstellungen Stewens für die Krankenkassen verpflichtend sein. Als weitere Beispiele für fahrlässiges Verhalten nannte die CSU-Politikerin Autofahren ohne Sicherheitsgurt, Fahren mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit sowie Handy-Telefonate am Steuer. Bislang machten die Kassen von der Möglichkeit der Kostenbeteiligung zu selten Gebrauch, sagte die Ministerin.
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