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18.04.2002
 

Aktive Sterbehilfe

US-Justizminister verliert gegen Bundesstaat Oregon

Oregon ist der einzige Bundesstaat der USA, in dem Ärzten aktive Sterbehilfe erlaubt ist. Doch US-Justizminister Ashcroft wollte das Gesetz kippen. Nun erlitt er vor Gericht eine Niederlage.

Höchst umstritten: Sterbehilfe für Schwerstkranke
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DPA

Höchst umstritten: Sterbehilfe für Schwerstkranke

Portland - Die Bürger des Nordweststaates hatten sich 1997 in einem Volksentscheid dafür ausgesprochen, dass Schwerstkranke unter bestimmten Voraussetzungen das Recht haben sollen, sich tödlich wirkende Medikamente verschreiben zu lassen. Ab 1998 war das "Death With Dignity"-Gesetz in Kraft - doch es war nicht unumstritten. Im vergangenen November erklärte der erzkonservative US-Justizminister John Ashcroft die aktive Sterbehilfe durch eine Anweisung für unzulässig. Gegenüber der zuständigen Bundesbehörde zur Drogenbekämpfung ordnete er an, Ärzte zu bestrafen, falls sie Patienten mit den erforderlichen Medikamenten versorgten.

Diese Anordnung wurde jedoch von einem Bundesrichter vorläufig außer Kraft gesetzt, nachdem die Regierung von Oregon dem Justizminister Kompetenzüberschreitung vorgeworfen hatte. Am Mittwoch errangen die Befürworter der Sterbehilfe nun erneut einen Sieg vor Gericht. Ein Bundesrichter in Portland entschied, dass Ashcroft nicht das Recht habe, die legale aktive Sterbehilfe in dem Bundesstaat zu verbieten.

Unter Berufung auf die "Washington Post" berichtete die "Neue Zürcher Zeitung" im Januar, dass in den vergangenen drei Jahren etwa fünf Prozent der 2600 Ärzte in Oregon um Sterbehilfe gebeten worden seien. Ein Sechstel der Patienten, die sterben wollten, erhielten ein entsprechendes Rezept. Etwa jeder Zehnte habe dann auch den letzten Schritt getan und sich mit den Medikamenten umgebracht. Insgesamt hätten in Oregon über 90 Menschen, meist Krebspatienten, ihr Leben mit ärztlicher Hilfe beendet.

Nach Oregon-Recht dürfen Ärzte dann Sterbehilfe leisten, wenn der Patient höchstens noch sechs Monate zu leben hat, die Diagnose von zwei Medizinern bestätigt ist und der Patient die Tragweite der Entscheidung erkennen kann. Der Kranke muss die tödliche Dosis selbst einnehmen.

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