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29.04.2002
 

Urteil

Britin hat kein Recht auf Sterbehilfe

Bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte war eine 43-jährige Britin gezogen, um wegen ihrer Behinderung das Recht zu sterben einzuklagen. Vergebens. Das Gericht entschied nun, dass es kein Menschenrecht auf den selbst gewählten Tod gibt.

Diane Pretty und ihr Ehemann
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AP

Diane Pretty und ihr Ehemann

Straßburg - Diane Pretty, die vom Hals an gelähmt ist, will sich mit der Hilfe ihres Mannes das Leben nehmen. Ein britisches Gericht hatte aber entschieden, dass Prettys Mann im Fall der Sterbehilfe strafrechtlich verfolgt werden müsse. Die Straßburger Richter schlossen sich nun diesem Urteil an.

Die 43-Jährige ist wegen einer Muskelkrankheit an den Rollstuhl gefesselt. Sie argumentierte, das Recht zu sterben sei in ihrem Fall nach europäischer Rechtslage ein Menschenrecht. Ihre Anwälte betonten, die Entscheidung des britischen Gerichts verstoße gegen das Menschenrecht auf Selbstbestimmung.

Sterbehilfe kann in Großbritannien nach geltendem Recht mit einer Haftstrafe bis zu 14 Jahren geahndet werden. Das britische Hohe Gericht hatte diese Entscheidung im November bestätigt.

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