Steffi Graf: Erfolg gegen Microsoft
Köln - "Nach Auffassung des Senats hat Microsoft die Plattform für diese Bilder zur Verfügung gestellt und Links zu eigenen Produkten angeboten", erklärte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Deshalb handele es sich nach Auffassung des Oberlandesgericht Köln bei den umstrittenen Bildern um Inhalte von Microsoft.
Bis Juni 2001 waren auf der Internetseite von Microsoft Deutschland - auf der private Computernutzer Texte und Bilder veröffentlichen können - manipulierte Fotos gezeigt worden, auf denen Grafs Kopf auf nackte Körper montiert war. Zwar hatte das Unternehmen das Angebot nach einer Beschwerde Grafs gesperrt, sich jedoch geweigert, eine von Graf geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.
Bereits in erster Instanz hatte die Ex-Tennisspielerin vor dem Landgericht Köln Recht bekommen. Den Richterspruch wollte Microsoft jedoch nicht akzeptieren und zog in die Berufung.
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