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11.06.2002
 

Gericht

Viereinhalb Jahre Haft für "Plutonium-Dieb"

Weil er ein Röhrchen mit radioaktiver Flüssigkeit aus der atomaren Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe klaute, bekam ein 47-jähriger Arbeiter den Spitznamen "Plutonium-Dieb". Ein Gericht verurteilte ihn jetzt zu viereinhalb Jahren Haft.

WAA Karlsruhe: Radioaktive Wischlappen verschwunden
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DPA

WAA Karlsruhe: Radioaktive Wischlappen verschwunden

Karlsruhe - Das Gericht warf dem Arbeiter unerlaubten Umgang mit radioaktiven Stoffen und vor allem gefährliche Körperverletzung vor. Er hatte das Röhrchen mit der plutoniumhaltigen Substanz und radioaktiv-verseuchte Wischlappen im Herbst 2000 mit nach Hause genommen und monatelang im Ofen seiner Wohnung in der Südpfalz aufbewahrt. Zu dieser Zeit arbeitete er in dem seit 1996 stillgelegten Werk für die Firma seines Bruders.

Mit seiner Tat habe er nicht nur sein Leben, sondern auch die Gesundheit seiner Lebensgefährtin und deren 18-jähriger Tochter gefährdet. Der gelernte Bäckermeister habe vorsätzlich, skrupellos und "mega-pflichtverletzend" gehandelt, urteilte der Vorsitzende Richter Hans Fischer.

Der Diebstahl flog auf, als bei einem routinemäßigen Urintest im Sommer 2001 eine radioaktive Belastung des 47-Jährigen nachgewiesen wurde. Statt sich des nun offensichtlich gesundheitsschädigenden Röhrchens selbst zu entledigen, bat er seine Freundin, "das Zeug aus der WAK" verschwinden zu lassen. Die warf die Lappen offenbar in einen Altkleidercontainer und das radioaktiv-verseuchte Röhrchen in ein Gebüsch. Vor einem Jahr gab der Arbeiter seine Tat zu.

"Dass Sie Ihre Lebensgefährtin damals nicht sofort zum Arzt geschickt haben, sondern sie als ahnungsloses Werkzeug benutzt haben, wiegt heute besonders schwer", sagte Richter Fischer bei der Urteilsverkündung. Sowohl der 47-Jährige als auch seine Freundin und deren Tochter waren schwer strahlenverseucht worden. Die Frau muss Experten zufolge mit einem deutlich höheren Krebsrisiko leben und ist darüber hinaus psychisch schwer angeschlagen.

Warum der Mann Wischlappen und Röhrchen mitgehen ließ, bleibt weiter unklar. Er behauptete, er habe mit der Aktion auf Sicherheitslücken in der WAK aufmerksam machen wollen. Das nahm ihm Richter Fischer aber nicht ab: "Sie sind sicher nicht der Günter Wallraff aus der Pfalz." Der Publizist Wallraff war in den achtziger Jahren mit Enthüllungsreportagen aus der Wirtschaft ("Ganz unten") bekannt geworden. Er gab sich seinerzeit als türkischer Fremdarbeiter aus. Auch Oberstaatsanwalt Peter Zimmermann nannte dieses Motiv eine "Schutzbehauptung", Fischer bezeichnete die Aussage als "glatte Lüge". Für einen terroristischen Hintergrund oder Erpressungsversuche gäbe es allerdings auch keine Hinweise.

Eine Nebenklage befasst sich mit dem Vorwurf der mangelnden Sicherheitsvorkehrungen im WAK. Der Diebstahl habe sich zwar als eine "höchst einfache Aktion" herausgestellt, so der Richter. Es sei aber nicht Aufgabe der Sicherheitsposten gewesen, darauf zu achten, ob jemand das meist minderwertige Material mitgehen ließ und sich selbst schädigte.

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