Schwerin - Die Strafen wurden für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, bei den Verurteilten im Alter von 27 bis 29 Jahren handele es sich keineswegs um die Haupttäter des Brandanschlags auf die Asylbewerberunterkunft. Zugleich äußerte er sein Bedauern, dass es bis zur Verurteilung der Täter fast zehn Jahre gedauert habe.
Nach Überzeugung des Gerichts hatten sich die Angeklagten daran beteiligt, Brandsätze auf das Gebäude zu werfen, in dem sich etwa hundert Ausländer und der Rostocker Ausländerbeauftragte Wolfgang Richter aufgehalten hatten. Sie konnten sich nur über das Dach vor den Flammen in Sicherheit bringen.
Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils 18 Monate gefordert und in zwei Fällen Bewährungsstrafen empfohlen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch beziehungsweise Einstellung des Verfahrens plädiert.
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