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12.07.2002
 

Urteil

Gelegenheitskiffer dürfen Führerschein behalten

Darf jemand der Führerschein entzogen werden, der gelegentlich Haschisch raucht? Das Bundesverfassungsgericht sagt Nein - und erklärt damit die gängige Praxis für ungültig.

Karlsruhe - Mit dem Urteil gab das Bundesverfassungsgericht am Freitag einem Mann Recht, bei dem die Polizei fünf Gramm Haschisch gefunden hatte. Als er einen Drogentest verweigerte, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis. Und das, obwohl es keinerlei Hinweise gab, dass der Mann je unter Drogeneinfluss am Steuer gesessen hatte.

Nur wenn entsprechende Hinweise vorliegen und sich der überführte Kiffer weigert, am Drogenscreening teilzunehmen, kann ihm der Führerschein entzogen werden, entschieden die Richter. In einem Fall, in dem in einem Autoaschenbecher Reste von Haschisch gefunden wurden und sich der Mann ebenfalls weigerte, an einem Drogentest teilzunehmen, durfte die Fahrerlaubnis eingezogen werden. Denn in diesem Fall habe es ausreichende Verdachtsmomente dafür gegeben, dass der Betreffende auch unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnahm, urteilten die Verfassungsrichter.

Es gebe keinen Anlass zu der Befürchtung, dass der einmalige oder gelegentliche Haschischkonsum zu einer andauernden Fahruntüchtigkeit führe, urteilte das Gericht.

(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2062/96 und 2428/95)

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