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12.07.2002
 

Karlsruher Haschisch-Urteil

Freie Fahrt für Gelegenheitskiffer

Von Dietmar Hipp, Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Haschischrauchen außerhalb des Straßenverkehrs ist kein Grund, jemandem die Fahrerlaubnis zu entziehen. Wer sich bekifft ans Steuer setzt ist jedoch auch künftig seinen Führerschein los.

Cannabis-Konsum: Wer Drogen besitzt, steht unter Generalverdacht
DPA

Cannabis-Konsum: Wer Drogen besitzt, steht unter Generalverdacht

Karlsruhe - Fünf Gramm Haschisch hatte der Freiburger Gregor F. (Name geändert) im Tabaksbeutel, als er im März 1994 auf der Rückreise mit dem Auto an der deutsch-niederländischen Grenze kontrollierte wurde. Obwohl die Grenzer bei F. keine Anzeichen für Drogenkonsum entdecken konnten, schauten sie genau nach. Schnell fanden sie den verbotenen Stoff, stellten das Corpus delicti sicher.

Einen Monat später forderte ihn die Verkehrsbehörde der Stadt Freiburg auf, innerhalb von drei Tagen eine Urinprobe abzugeben und untersuchen zu lassen – auf seine Kosten. Weil S. sich weigerte, bestrafte ihn die Behörde mit dauerhaftem Fahrverbot. Die Verweigerung des Drogentests, so die Führerscheinbehörde, lasse darauf schließen, dass er etwas zu verbergen habe. Bereits durch seine mangelnde Kooperationsbereitschaft beweise F. "mangelnde Kraftfahreignung", mit der Folge, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden müsse.

F. klagte dagegen bis zum Bundesverwaltungsgericht, doch ohne Erfolg. Schließlich wandte sich F. - gestützt auf das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit - an die Karlsruher Verfassungsrichter. Und diese haben ihm jetzt Recht gegeben. Die Führerscheinbehörde, so die Karlsruher Richter, hätten F. die Fahrerlaubnis "nicht allein auf der Grundlage des einmalig festgestellten Haschischbesitzes und der Weigerung, am Drogenscreening teilzunehmen", entziehen dürfen. Generell sei der "einmalige oder nur gelegentliche Cannabiskonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr nicht als hinreichendes Verdachtsmoment zu bewerten".

Das Ende der Lieblingswaffe der Drogenfahnder

Damit hat das Verfassungsgericht einer Praxis die Grundlage entzogen, die sich in den letzten Jahre zur beliebtesten Waffe der Drogenfahnder entwickelt hat. Zwar wird Erwerb und Besitz geringer Mengen Haschisch und Marihuana zum Eigenkonsum seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1994 im Normalfall nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Doch gerade deshalb meldet die Polizei seit Jahren fast jeden, den sie mit Cannabis-Produkten erwischt, der Führerscheinbehörde – Konsequenz: teure Gutachten, und häufig unbefristeter Verlust des Führerscheins.

Jährlich etwa 60.000 Führerscheinbesitzer, schätzen Experten unter Berufung auf Behördenangaben, mussten sich zuletzt einer mehrstufigen Fahreignungsprüfung wegen Drogen- und Medikamentenmissbrauchs unterziehen – in etwa 30 Prozent der Fälle stand am Ende dieser Prozedur der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis.

Das Perfide daran: Es ist kommt gar nicht darauf an, dass man im Cannabisrausch am Steuer erwischt worden ist – wer Drogen besitzt, egal in welcher Situation, steht unter Generalverdacht. "Dass man nicht bekifft Auto fahren darf, ist klar", sagen Experten wie der Hamburger Anwalt Heiko Mordiek, der Dutzende solcher Fälle vertritt, "aber hat schon mal jemand den Führerschein verloren, nur weil er zu Hause ein Bier trinken wollte?" Da haben Konsumenten der legalen Droge Alkohol weit weniger zu befürchten: Denn selbst wenn jemand mit 0,5 bis 1,09 Promille Alkohol am Steuer erwischt wird, fordern die Behörden noch keine Überprüfung der generellen Fahreignung. Während Alkohol am Steuer deshalb meist nur ein vorübergehendes Fahrverbot nach sich zieht, droht Haschisch-Konsumenten der dauerhafte Führerscheinentzug.

Das perfide Abschiedsgeschenk der Regierung Kohl

Zwar schränkte das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren die Anwendung einer entsprechenden Regelung ein. Doch die Regierung Kohl reagierte – als eine ihrer letzten Amtshandlungen – mit einem neuen, verschärften Passus in der so genannten Fahrerlaubnisverordnung. Seither drohte jedem Gelegenheitskiffer statt Straffreiheit die "faktische Pönalisierung" durch das Verkehrsrecht, so der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck.

Vor allem bei Jugendlichen ist der Cannabis-Genuss weit verbreitet - und nimmt, im Gegensatz zu dem anderer illegaler Drogen, ständig zu: In den vergangenen Zehn Jahren haben sich die Zahlen der Jugendlichen und Erwachsenen, die Erfahrungen mit Cannabis gemacht haben, fast verdoppelt. Zuletzt haben rund 40 Prozent der zwischen 18- und 20-Jährigen mindestens einmal Cannabis konsumiert.

Dabei kann schon das erste Mal zum Fahrverbot führen – und es ist dabei unerheblich, ob jemand am Steuer erwischt wird oder nicht. Nach dem Disco-Besuch in der S-Bahn, in aus dem Ausland kommenden Zügen oder abends am Baggersee – überall schlagen die Drogenfahnder zu, und bitten oft an Ort und Stelle gezielt auch Nicht-Autofahrer zum Schnelltest per Schweißabstrich oder Urinprobe.

Bei Anzeichen von Ecstasy und anderen härteren Drogen nehmen die Beamten häufig sofort den Führerschein mit. Bei Cannabis-Verdacht wird immerhin erst ein so genanntes Drogen-Screening, meist mittels Urin- oder Blutuntersuchung, oder eine fachärztliches Gutachten verlangt, bevor es zur gefürchteten medizinisch-psychologischen Untersuchung kommt. Die Durchfallquote der Betäubungsmittel-Klientel liegt bei diesem so genannten Idiotentest bei 54 Prozent.

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