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02.09.2002
 

Satanismus

Der Teufel darf nicht in den Knast

Im amerikanischen Lexington ist die Religionsfreiheit noch etwas wert: Über mehrere Wochen waren satanistische Messen Bestandteil des offiziellen religiösen Kalenders im Green River Strafgefängnis. Nun wurden die teuflischen Gottesdienste vom Bundesstaat Kentucky verboten.

Nach einem Bericht des "Lexington Herald-Leader" hatte die Gefängnisleiterin die satanistischen Rituale in den religiösen Kalender aufnehmen lassen, um die Aktivitäten der Teufelsanhänger besser überwachen zu können. Doch die staatliche Gefängnisbehörde war anderer Ansicht: Eine Sprecherin erklärte, man habe Informationen gefunden, die darauf hindeuteten, dass satanische Messen eine Bedrohung für die Institutionen darstellen könnten. Deshalb wolle man die Gottesdienste nicht unterstützen.

Wie die amerikanische Zeitung weiter berichtet, arbeite der Bundesstaat Kentucky an einer einheitlichen Politik gegenüber religiösen Praktiken wie Satanismus oder Hexerei. Bisher liege die Entscheidung bei der jeweiligen Gefängnisleitung. Nach Angaben der staatlichen Gefängnisbehörde würde in mindestens zwei weiteren Anstalten in Kentucky Satanismus praktiziert. In der Vergangenheit hätten Insassen dort um Kerzen, Kerzenständer, Weihrauch und schwarze Gewänder gebeten.

Der paganistische Wicca-Kult, der sich unter anderem der Hexerei bedient, darf im Green River Gefängnis übrigens weiterhin betrieben werden. Er stelle keine Gefahr für die Sicherheit der Institutionen dar, erklärte die Gefängnisbehörde gegenüber dem "Herald-Leader".

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