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18.10.2002
 

Drapchi-Gefängnis in Lhasa

Chinesen lassen singende Nonne frei

Von Andreas Lorenz, Peking

Die chinesischen Behörden haben gestern überraschend die tibetische Nonne Ngawang Sangdrol, 25, aus dem Drapchi-Gefängnis von Lhasa freigelassen - neun Jahre vor dem offiziellen Ende ihrer Haft. Sie habe Reue gezeigt und sich gut benommen, heißt es.

Berüchtigt: Das Gefängnis Drapchi in Lhasa
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Andreas Lorenz / DER SPIEGEL

Berüchtigt: Das Gefängnis Drapchi in Lhasa

Peking - Bereits in den letzten Monaten hatte Peking sieben tibetische Dissidenten vorzeitig aus der Haft entlassen. Mit diesen Gesten will Chinas Regierung bei den Amerikanern offenkundig für gut Wetter sorgen. Nächste Woche besucht Staats- und Parteichef Jiang Zemin die USA. Er wird mit US-Präsident George W. Bush auf dessen Ranch in Texas zusammentreffen. Danach reist Jiang zum Apec-Gipfel nach Mexiko weiter.

Ngawang Sangdrol gehörte zu den prominentesten politischen Häftlingen in Tibet. Schon als Elfjährige hatte sie an Demonstrationen für die Unabhängigkeit Tibets teilgenommen und war interniert worden. Ein Gericht in Lhasa verurteilte sie 1992 "wegen subversiver und separatistischer Aktivitäten" zu drei Jahren Haft. Damals war sie 15 Jahre alt.

Später verlängerte die Gefängnisverwaltung drei Mal ihre Strafe - auf insgesamt 21 Jahre, bis zum Jahr 2013. Grund: Sie hatte im Drapchi-Gefängnis unter anderem "Befreit Tibet" gerufen, Wärtern nicht genügend Respekt gezeigt und mit 13 anderen Nonnen eine Tonbandkassette mit Unabhängigkeitsliedern aufgenommen und nach draußen geschmuggelt. Zuletzt verkürzte die Gefängnisverwaltung ihre Strafe wieder um eineinhalb Jahre.

Rechtsanwälte dürfen nicht verteidigen

Die junge Frau ist eines der zahlreichen Opfer von staatlich sanktionierter Justizwillkür, die in China weit verbreitet ist. Die Polizei zum Beispiel hat das Recht, Verdächtige bis zu drei Jahre ohne Gerichtsbeschluss festzusetzen oder gar in Umerziehungslager zu schicken. Rechtsanwälte werden dabei nicht zugelassen.

Die Justizbehörden dürfen, wie im Fall der singenden Nonne, Haftzeiten verlängern. Die Entscheidung der Gefängnisverwaltung wird in der Regel von den örtlichen Gerichten im Nachhinein gebilligt. Auch hier ist es Rechtsanwälten nicht erlaubt, die Beschuldigten zu verteidigen.

Zu den 14 singenden Nonnen gehört auch Phuntsok Nyidron. Sie sitzt nach Informationen von Menschenrechtsorganisationen seit 1989 im Drapchi-Gefängnis, weil sie angeblich Proteste gegen die chinesische Regierung angeführt hat. Nachdem die Tonbandkassette mit dem Chor der Gefangenen 1993 bekannt geworden war, wurde ihre Haft um neun Jahre verlängert. Über ihr Schicksal ist nichts bekannt.

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