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10.02.2003
 

Aufruf zur Fahnenflucht

Polizei ermittelt gegen Konstantin Wecker

Die Münchner Polizei ermittelt gegen Konstantin Wecker wegen Aufrufs zur Fahnenflucht. Der Liedermacher hatte auf einer Friedensdemonstration Soldaten zur Desertion aufgerufen.

Mission für den Frieden: Konstantin Wecker in Bagdad
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DPA

Mission für den Frieden: Konstantin Wecker in Bagdad

München - "Ich rufe die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die demnächst ihren Dienst in den Awacs-Flugzeugen tun sollen, dazu auf, diesen Kriegsdienst zu verweigern oder zu desertieren", hatte Konstantin Wecker am Samstag auf einer Protestkundgebung gegen die Münchner Sicherheitskonferenz verkündet. Die Münchner Polizei sieht darin einen Aufruf zur Fahnenflucht, also zu einer Straftat.

Nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuchs werden Aufruf oder Anstiftung zu einer Straftat mit dem gleichen Strafmaß geahndet wie die Tat selbst. Auf Fahnenflucht stehen nach dem Wehrstrafgesetz bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Die könnten Wecker nun ebenfalls drohen. In ähnlichen Fällen wurden allerdings bisher meist Geldstrafen verhängt.

Eine Polizeisprecherin kündigte an, dass die Münchner Polizei erst noch weitere Beweise gegen Wecker sammeln wolle, bevor sie die Strafanzeige dann in den nächsten Tagen der Staatsanwaltschaft übergeben werde.

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