Karlsruhe - Die Kritik sei zwar "ein erheblicher Vorwurf und eine spürbare Kränkung", hieß es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil. Da es aber beim Thema Schwangerschaftsabbruch um eine fundamentale Frage ginge, müsse sich der Arzt auch drastische Formulierungen gefallen lassen.
Das Gericht entschied damit zugunsten des Abtreibungsgegners Klaus Günter Annen aus Weinheim bei Mannheim. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte Annen in einem ähnlichen Fall zur Unterlassung verurteilt, und deswegen wird sich wohl der Bundesgerichtshof der Sache annehmen. Das Karlsruher Oberlandesgericht hat Revision zugelassen.
Der Bundesgerichtshof hatte einen früheren Slogan Annens ("Damals: Holocaust - heute: Babycaust") als zulässige Meinungsäußerung gewertet. Der Mann war bereits in eine Flut von Prozessen verwickelt.
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Panorama | Twitter | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2003
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH