Hamburg/Berlin - 76.693,78 Euro erhält die kleine Prinzessin dafür, dass zwei Zeitschriften zwischen Sommer 1999 und Sommer 2000 aus dem Verborgenen geschossene Fotos abgedruckt hatten. Auf den Bildern ist das Baby unter anderem auf dem Arm seiner Mutter beim Verlassen des Geburtskrankenhauses zu sehen. Das zweite Bild zeigt das Kind in einem privaten Garten.
Mit dem Urteil bestätigte das Berliner Kammergericht am Dienstag ein Urteil des Landgerichts vom 11. Dezember 2001, teilte der Rechtsanwalt der Familie, Matthias Prinz, in Hamburg mit.
Prinz sagte, diese Entscheidung habe grundlegende Bedeutung für die Rechtsprechung. Durch den Richterspruch werde der Schutz für Kinder gestärkt. Es handelt sich nach den Angaben des Anwaltes um das höchste Schmerzensgeld, das jemals ein Minderjähriger in einem Presserechtsprozess zugesprochen bekam.
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