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26.06.2003
 

Vergewaltigung in der Fußgängerzone

Staatsanwalt nimmt zwölf "Weggucker" ins Visier

Die Polizei hat die Ermittlungen gegen zwölf Passanten aufgenommen, die tatenlos zugesehen haben sollen, als eine 14-Jährige im schleswig-holsteinischen Heide vergewaltigt wurde. Der mutmaßliche 19-jährige Täter wurde angeklagt.

Itzehoe/Heide - Bei den Passanten bestehe der Anfangsverdacht einer unterlassener Hilfeleistung, sagte Wolfgang Zepter, Sprecher der Staatsanwaltschaft Itzehoe. Acht "Weg-Gucker" seien namentlich bekannt. Die Ermittlungen der Kripo richten sich auch gegen vier unbekannte Tatzeugen - darunter eine Frau mit einer roten Jacke, die unmittelbar von dem Mädchen angesprochen und um Hilfe gebeten wurde.

Am Himmelfahrtstag hatte ein betrunkener 19-Jähriger das Mädchen in einer Fußgängerzone vergewaltigt. Obwohl das Kind Passanten ansprach, hatte niemand geholfen. Ob einem der Zeugen tatsächlich eine unterlassene Hilfeleistung nachgewiesen werden kann, sei Spekulation, sagte Zepter. Eine Anklageerhebung stehe bislang nicht bevor. "Wir treffen unsere Entscheidung am Ende der Ermittlungen", betonte Zepter.

Bei dem mutmaßlichen Täter selber ist sich die Staatsanwaltschaft jedoch sicher: Sie hat ihn wegen Vergewaltigung angeklagt. "Das Verfahren wird als so genanntes vorrangiges Jugendverfahren geführt", sagte Zepter.

Der 19-Jährige hatte nach den bisherigen Erkenntnissen zur Tatzeit knapp unter drei Promille Alkohol im Blut. Der alkoholgewöhnte Angeklagte sei deshalb jedoch kein volltrunkener Rauschtäter gewesen, sagte Zepter. Die Verhandlung gegen den Heranwachsenden soll am 5. August vor dem zuständigen Jugendschöffengericht Meldorf (Kreis Dithmarschen) stattfinden.

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