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26.06.2003
 

Kölner Polizistenprozess

Faustschlag als "Schocktherapie zur Beruhigung"

Sechs Polizisten müssen sich vor dem Kölner Landgericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Im Mai vergangenen Jahres sollen sie einen 31-Jährigen bei der Festnahme geschlagen und getreten haben. Knapp zwei Wochen später starb er in einem Krankenhaus.



Tatort Polizeiwache Eigelstein in Köln
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DPA

Tatort Polizeiwache Eigelstein in Köln

Köln - Die Staatsanwaltschaft wirft den Beamten gemeinsame Körperverletzung im Amt mit Todesfolge vor. Zu dem Prozess sind mehr als 60 Zeugen geladen.

Am Abend des 11. Mai 2002 spielten sich dramatische Szenen ab. In einer Wohnung in der Kölner Innenstadt, wo der 31-jährige bei seiner Mutter wohnte, hörten Nachbarn einen Streit und alarmierten die Polizei. Der Mann habe sich heftig gewehrt, sagten die Polizisten aus. Die Situation sei "absolut beängstigend" gewesen.

Unter anderem befürchteten die Polizisten, der Mann können sie beißen oder auf andere Weise verletzen. Sie fesselten ihn an Händen und Füßen.

Vier Beamte trugen den Mann fünf Etagen durch das Treppenhaus nach draußen. Dabei seien sie wegen der Gegenwehr des Mannes bis zu sechs Mal gestürzt. Ein Polizist sagte, nach seiner Meinung seien die schweren Verletzungen des Mannes dadurch entstanden.

Doch auch auf der Wache ging die Gewalt weiter. In einer Sicherheitsschleuse und in einer Zelle wurde er nach Angabe mehrerer Angeklagter geschlagen. Auf dem Boden war eine Blutspur zu sehen. In der Nacht war der Festgenommene in einer Klinik ins Koma gefallen und dort später gestorben.

Am ersten Verhandlungstag machte einer der Beschuldigten im Alter zwischen 26 bis 41 Jahren von seinem Verweigerungsrecht Gebrauch. Die anderen sagten zum Teil sehr ausführlich zur Sache aus.

Einer der Beschuldigten gab einen Faustschlag gegen das Jochbein des Mannes "als Schocktherapie zur Beruhigung" zu. Andere Angeklagte erklärten, sie hätten nichts gesehen oder würden die Kollegen nicht kennen, die um den am Boden liegenden Schreiner herumgestanden hätten. Nur ein Beamter, der damalige Wachführer, äußerte Bedauern über den Tod des Mannes.

Blutspuren auf dem Weg zur Zelle

Den Angeklagten drohen drei bis 15 Jahre Haft. Für den Prozess sind zehn Verhandlungstage angesetzt; er wird am Montag fortgesetzt.

Dann wird der Vorsitzende Richter Bruno Terhorst unter anderem klären müssen, woher die Blutspur auf dem Weg in die Zelle kam, und warum niemand darauf reagierte.

Der Bruder des Opfers, der als Nebenkläger auftritt, sagte, er erwarte vor allem Aufklärung über den Tathergang. So wolle er wissen, warum sein Bruder festgenommen worden sei, obwohl beim Eintreffen der Polizei der Streit mit der Mutter längst beendet gewesen sei.

Nach einem Gutachten der Kölner Rechtsmedizin verursachte die Gewaltanwendung der Polizisten keine tödlichen Verletzungen. Todesursache sei ein durch Herzstillstand hervorgerufenes Hirnödem.

Ein zweites Gutachten berücksichtigte, dass der Mann extrem erregt war, was durch eine akute schizophrene Psychose verstärkt worden sei.

Der Musiker und Handwerker litt an einer Thrombose und hatte an dem Abend Drogen genommen. Das zweite Gutachten kam daher zu dem Schluss, dass "polizeiliche Zwangsmaßnahmen mitursächlich für den Tod" des Festgenommenen gewesen sein könnten.

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