Kassel - Vier Monate auf Bewährung und 2000 Euro Strafe, so lautet das Urteil, das das Amtsgericht Kassel am Montag gegen den 48-Jährigen verhängte. Ein Verstoß gegen das Transplantationsgesetz kann mit bis zu fünf Jahre Gefängnis geahndet werden.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der gebürtige Österreicher versucht hatte, über ein Internet-Auktionshaus eine seiner Nieren zu verkaufen. In der Rubrik "Sammeln und Seltenes" habe er am 10. Januar 2001 ein "Organ zur Blutreinigung" zum Mindestpreis 66.467 Euro angeboten.
"Ich wollte mich nicht bereichern", versicherte der Angeklagte. Er habe das Geld für seine verschuldete Freundin gebraucht. Heute sei er allerdings froh, dass aus dem Organhandel nichts geworden sei, da seit einem Jahr eine seiner Nieren nicht mehr richtig funktioniere.
Der Handel war aufgeflogen, weil ein Journalist zum Schein ein Verkaufsgespräch geführt und dieses mit versteckter Kamera aufgenommen hatte.
Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) versuchen immer wieder Menschen mit dem Verkauf ihrer Organe an Geld zu kommen. "Wir bekommen immer mal solche Organangebote - meist per E-Mail", sagte Claudia Hagel von der DSO. Gerade aus osteuropäischen Ländern würden Menschen ihre Organe für Geld anbieten. "Wir weisen sie dann darauf hin, dass solch ein Handel nach dem Transplantationsgesetz in Deutschland verboten ist."
Im November 2001 war bereits ein Russlanddeutscher verurteilt worden, der eine seiner Nieren über ein Internetauktionshaus für 51.129 Euro versteigern wollte. Auch ein Anbieter aus Florida war bereit, eine Niere zu verkaufen. Dafür forderte er mindestens 25.000 US-Dollar. Bis die illegale Auktion gestoppt wurde, war das Gebot auf 5,7 Millionen Dollar geklettert.
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