Von Lars Langenau
Berlin - Ausführlich bebildert schilderten die "Stern"-Reporter Martin Knobbe und Detlef Schmalenberg die "unfassbare Geschichte" des Armin M., der im Internet einen Mann kennen lernte, "der sich von ihm töten und essen ließ", wie der "Stern" vor einer Woche plakativ auf seiner Frontseite ankündigte. "Exklusiv" wurden "Anklage, Fotos, Hintergründe" versprochen. Das Versprechen wurde gehalten: Auf 15 Seiten breiteten die Reporter ein Panoptikum des Schreckens aus.
Die äußerst detaillierte Veröffentlichung machte den "Stern"-Leser Thomas Karch fassungslos. Noch am Erscheinungstag stellte er Strafanzeige gegen die Reporter. Besonders empört ihn die "geschmacklose Art der Darstellung". Gegenüber SPIEGEL ONLINE sagt er, dass dieser Artikel dazu führen könne "Deppen zu animieren, das auch zu tun". Bedrohlich sei auch die Aussage des Angeklagten Armin M. gegenüber dem "Stern", er hoffe, nach "vier bis fünf Jahren" wieder frei zu sein.
In der Titelgeschichte hätten die Journalisten geschildert, wie Menschenfleisch schmecke, rügt Karch. In "unreflektierter Form" werde so die Gewalt, "unter Ausnutzung der Sensationsgier der Leser explizit geschildert und ausgenutzt". Neben der Nachahmungsgefahr sei "diese mediale Entgleisung" dazu geeignet "schwer ethisch desorientierend und verrohend" auf die Bevölkerung zu wirken. Der Artikel könne Jugendliche und Kinder "in ungewohnt menschenverachtender Art und Weise seelisch und körperlich" schädigen.
"Ein Anfangsverdacht ist gegeben"
"Ein Anfangsverdacht ist gegeben", erklärte der Hamburger Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger gegenüber SPIEGEL ONLINE und bestätigte die Ermittlungen in Sachen Kannibalen-Story. Bagger zitiert ausführlich aus dem § 131 Strafgesetzbuch. Dort ist eindeutig geregelt, dass die Publikation grausamer oder unmenschlicher Gewalt gegen Menschen verboten ist, wenn sie verherrlicht oder verharmlost werde. Das Vergehen könne mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe sanktioniert werden.
Allerdings gelten die Paragrafen nicht, "wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient", heißt es in dem Gesetz. Doch in dem Artikel würden "Fiktion und Realität" unseriös vermischt, meint Antragssteller Karch. So werde die Amputation des Penis des Opfers geschildert, wie er in der Pfanne blanchiert, gebraten, "mit Pfeffer, Salz und Knoblauch" gewürzt und anschließend verspeist werde.
Auch vom Vorschlag des Opfers, seine Hoden abzutrennen und zu essen, wird im "Stern" berichtet. Dazu kam es nicht mehr. Wenn, fragt Karch, Videos und DVDs mit einem ähnlichen Inhalt verboten werden würden, warum dann nicht auch eine Zeitschrift, die an jedem Kiosk verkauft wird?
Der "Hessen-Kannibale", wie die Boulevardblätter den Beschuldigten tauften, habe sich nur profilieren wollen und die Journalisten erst zu der "menschenunwürdigen Reportage" angestachelt, vermutet Karch.
Karchs Antrag auf Beschlagnahmung des Magazins, den er an das Bundesfamilienministerium gerichtet hatte, blieb bislang unbeantwortet. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften hatte ihm geraten, es dort mit einem Eilantrag zu versuchen.
Weiterhin hat er eine Rüge beim Deutschen Presserat beantragt. Es ist - neben mehreren telefonischen Anfragen - die zweite schriftliche Beschwerde, die gegen den "Stern"-Titel eingegangen sei, bestätigt ein Sprecher des Presserates. Man werde sich in den kommenden Tagen mit den Beschwerden auseinandersetzen und dann entscheiden, ob eine Rüge ausgesprochen werden soll.
Dabei könnte man sich auf den Pressekodex berufen, in dem sich die deutschen Medien selbst verpflichtet haben auf eine "unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Brutalität" zu verzichten und den "Schutz der Jugend" in der Berichterstattung zu berücksichtigen.
Besonders erbost ist Leser Karch darüber, dass er auf seine an den "Stern" gerichteten Leserbriefe nur die "lumpigsten Antworten" vom Magazin bekam. Auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE konnte die Pressestelle des Blattes keine Auskünfte geben. Auch von einem Strafverfahren wisse man nichts. Etwas anderes als "die üblichen Leserbriefe" seien nach der Titelgeschichte der vergangenen Woche noch nicht eingegangen. Einen davon druckte der "Stern" diese Woche: "Mein Sohn ist 13, und ich meine nicht, dass er so detailgenau über die perversen Auswüchse eines Einzelnen Bescheid wissen muss. Erwachsene allerdings auch nicht."
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Panorama | Twitter | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2003
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH