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05.11.2003
 

Klage gegen die Bundesrepublik

Prinzessin Caroline will Paparazzi-Fotos verbieten lassen

Sie gehören zum Angebot der bunten Blätter dazu: Die mehr oder minder Prominenten aus Adel, Gesellschaft, Film und Fernsehen. Doch eine von ihnen will nicht mehr mitmachen: Prinzessin Caroline von Monaco klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf mehr Schutz vor Paparazzi-Fotos - gegen die Bundesrepublik.

Will sich unerwünschte Paparazzi-Fotos nicht mehr gefallen lassen: Prinzessin Caroline - hier mit ihrem Mann Ernst August - hat deshalb die Bundesrepublik verklagt
DPA

Will sich unerwünschte Paparazzi-Fotos nicht mehr gefallen lassen: Prinzessin Caroline - hier mit ihrem Mann Ernst August - hat deshalb die Bundesrepublik verklagt

Straßburg - Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geht es um eine grundlegende Frage: Wird in Deutschland das Privat- und Familienleben ausreichend geschützt? Caroline, Ehefrau von Ernst August Prinz von Hannover, glaubt nein. Sie will in Straßburg mehr Schutz vor unerwünschten Paparazzi-Fotos erwirken und hat deshalb die Bundesrepublik verklagt.

Die Prinzessin fühlt sich seit Anfang der neunziger Jahre in ihrem Menschenrecht auf Persönlichkeitsschutz verletzt. Damals erschienen in verschiedenen Illustrierten Fotos, die Caroline beim Radfahren, Reiten oder am Strand zeigen. Das Bundesverfassungsgericht gab ihrer Klage gegen solche unerwünschten Aufnahmen 1999 teilweise Recht: Demnach dürfen ihre Kinder nicht auf den Fotos zu sehen sein.

Andere Fotos dürfen hingegen weiterhin auch ohne ihr vorheriges Wissen gedruckt werden: Als Prominente sei sie eine Person der Zeitgeschichte, an deren Leben die Öffentlichkeit auch außerhalb offizieller Auftritte ein berechtigtes Interesse habe. Der Schutz der Pressefreiheit umfasse auch die Unterhaltung, hieß es damals in der Urteilsbegründung.

Die monegassische Prinzessin und ihr Anwalt Matthias Prinz wollen sich damit aber nicht zufrieden geben. Caroline werde rund um die Uhr von Paparazzi belagert und fotografiert, sobald sie aus dem Haus geht - beim Überqueren der Straße, beim Einkaufen, beim Sport oder im Urlaub, heißt es in der Beschwerdeschrift, die der Gerichtshof in Auszügen veröffentlichte.

Das Privatleben bekannter Menschen sei in Deutschland nur minimal geschützt, eine Privatsphäre nicht vorhanden. Da Privatfotos von Prominenten in Frankreich nicht veröffentlicht werden dürften, würden sie nach Deutschland verkauft. Verantwortlich sei die Boulevardpresse, die die voyeuristischen Neigungen ihrer Leserschaft befriedigen wolle. Dagegen will Caroline mit ihrer Klage vor dem Eurpäischen Gerichtshof für Menschenrechte jetzt vorgehen.

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sieht das naturgemäß anders - und befürchtet grundlegende Einschnitte in die Berichterstattung deutscher Medien: "Es geht um die Frage, ob der Persönlichkeitsschutz Prominenter über die Pressefreiheit gestellt wird", sagte Dirk Platte, Justiziar des VDZ. Und der Verbandsgeschäftsführer Wolfgang Fürstner glaubt, dass die Medien zu "Hofberichterstattern degradiert" werden, wenn Carolines Klage Erfolg haben sollte.

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