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27.11.2003
 

DNS-Jäger

Blut am Messer des Verdächtigen

Von Jochen Bölsche

Jahrzehnte alte Kriminalfälle werden plötzlich gelöst, Unschuldige aus den Gefängnissen befreit - trotz der unbestrittenen Erfolge der Gen-Fahndung warnen Skeptiker vor Missbrauchsmöglichkeiten.

Justizopfer Bloodsworth, Ehefrau: "Den ganzen Tag geweint"
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DPA

Justizopfer Bloodsworth, Ehefrau: "Den ganzen Tag geweint"

Es ist noch gar nicht lange her, da hat der einstige US-Marineinfanterist Kirk Bloodsworth "vor Freunde den ganzen Tag geweint". Das war jener Tag, an dem eine Staatsanwältin ihm eröffnete, nun stehe auch für sie endgültig fest, dass er unschuldig in der Todeszelle gesessen habe - acht Jahre, elf Monate und 19 Tage lang.

Fünf Zeugen hatten ihn vor zwei Jahrzehnten fälschlich als Vergewaltiger und Mörder einer Neunjährigen identifiziert. Eine nachträgliche Untersuchung des DNS-Profils der Spermaspuren auf der Kleidung des getöteten Kindes ergab jedoch, dass Bloodsworth einem Justizirrtum zum Opfer gefallen war.

Rettung aus der Todeszelle

Wie Bloodsworth ist es in den letzten Jahrzehnten 111 amerikanischen Todeskandidaten ergangen, die in Gefängnissen bereits auf ihre Hinrichtung warteten. Sie wurden, oft erst nach Jahren und erst in letzter Minute, entlassen, weil sich ihre Unschuld herausgestellt hatte, fast immer mit Hilfe einer DNS-Analyse.

Demokratische US-Senatoren haben mittlerweile eine Gesetzesinitiative ergriffen, um die Gefahr von Fehl-Todesurteilen zu verringern: Jeder Beschuldigte soll auch noch nach der Verurteilung das Recht haben, zu seiner Entlastung Gentests anstellen zu lassen; das neue Gesetz soll Bloodsworths Namen tragen.

Die meisten Befürworter eines verstärkten Einsatzes von DNS-Analysen allerdings sehen darin - in Deutschland nicht anders als in den USA - in erster Linie eine Möglichkeit, unbekannte Sexualtäter aufzuspüren. Denn keine andere Delinquenten-Gruppe mobilisiert ähnlich heftige öffentliche Emotionen - und ist ähnlich geeignet, neuen Fahndungsmethoden zu allgemeiner Akzeptanz zu verhelfen.

Erst Tiere quälen, dann Frauen vergewaltigen

Zu den Verfechtern vermehrter Gen-Tests zählen beispielsweise deutsche Feministinnen. Alice Schwarzers "Emma" preist die DNS-Methode als "wahre Wunderwaffe" vor allem im Kampf gegen Männerdelikte wie Vergewaltigung und sexuelle Nötigung - Taten, deren Zahl beängstigend schnell gestiegen ist, binnen zwölf Monaten um fast zehn Prozent.

Sichergestellte Tatwaffe: Hat der Verdächtige das Messer benutzt oder ein Bekannter?
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REUTERS

Sichergestellte Tatwaffe: Hat der Verdächtige das Messer benutzt oder ein Bekannter?

Gerade unter den Vergewaltigern, so das Blatt, gebe es "massig Wiederholungstäter", und die könnten "mit DNS oft früh gestoppt werden".

Mit der Notwendigkeit, Sexualverbrechen effektiver zu bekämpfen, begründen auch viele SPD- und Unionspolitiker ihre Forderung, künftig allen (oder zumindest den meisten) Tatverdächtigen ein bisschen Speichel abzuverlangen. Sie können auf eine BKA-Studie verweisen, nach der rund 300 von etwa 400 untersuchten Vergewaltigern zuvor andere Delikte - im Durchschnitt jeweils 20 - begangen hatten, und zwar "quer durchs Strafgesetzbuch", vom Diebstahl bis zur Tierquälerei.

Probe 3889 entlarvte Nellys Mörder

Ein spektakuläres Sexualverbrechen hat in Deutschland vor fünf Jahren einer speziellen Form der DNS-Fahndung zum Durchbruch verholfen: dem Massen-Screening.

Nachdem im März 1998 bei Cloppenburg in Niedersachsen die verstümmelte Leiche einer Elfjährigen gefunden worden war, rief die "Sonderkommission Nelly" etwa 18.000 Männer zur Speichelabgabe - Probe Nummer 3889 entlarvte einen 29-Jährigen als Täter; bei der Vernehmung gestand der Familienvater gleich noch einen zweiten Mädchenmord.

Seither hat es immer mal wieder solche Screenings gegeben - mal kleine wie in Hamburg, wo die Polizei zehn verdächtige Frauen testete, in deren Nachbarschaft ein Neugeborenes in der Mülltonne gefunden worden war; dann mal wieder Großveranstaltungen wie voriges Jahr in Sachsen.

Zur Aufklärung eines 1994 begangenen Doppelmordes an zwei 17-jährigen Mädchen namens Antje und Sandy wurden dort mit einem Kostenaufwand von rund 500.000 Euro mehr als 10.000 Männer einem Gentest ausgesetzt; allerdings stellte sich heraus, dass der Täter, ein verurteilter Frauenmörder, seit Jahren in einer psychiatrischen Anstalt saß - es war versäumt worden, sein Gen-Profil an das BKA zu übermitteln.

Schon 5500 schwere Straftaten aufgeklärt

Skeptiker - vor allem Grüne sowie Bürgerrechtler und Datenschützer - bestreiten nicht die eindrucksvollen Erfolge, die bislang von den DNS-Fahndern erzielt worden sind: Binnen fünf Jahren wurden mit der neuen Methode mehr als 5500 schwere Straftaten aufgeklärt, darunter viele schon lange zurückliegende Verbrechen.

Gut informierte Kritiker akzeptieren auch das Argument von Experten wie dem Kölner Kriminalbiologen Mark Benecke, die DNS-Typisierung sei heute "praktisch völlig sicher" - jedenfalls "wenn sie von erfahrenen Teams benutzt wird".

Das Blut am Messer des Verdächtigen

Doch auch Test-Befürworter wie Benecke können Pannen nicht ausschließen: "Ich finde beispielsweise bei einem Tatverdächtigen ein Messer, an dem das Blut des Opfers ist... Es ist aber die Frage, ob der Verdächtige wirklich das Messer zur Tat benutzt hat oder ein Bekannter."

Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sieht die Gefahr, dass bei einer Überschätzung der vermeintlichen Wunderwaffe DNS die bewährten klassischen Ermittlungsmethoden vernachlässigt werden. Wenn das geschehe, könnte, so gibt sie zu bedenken, ein raffinierter Täter von sich ablenken, indem er so genannte Trugspuren legt, beispielsweise eine mitgebrachte Zigarettenkippe aus dem Munde eines Dritten am Tatort hinterlässt. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern warnen, das Risiko, dass "Referenzmaterial" wie Bartstoppeln oder Hautschuppen "auch zufällig, durch nicht wahrnehmbare Kontamination oder durch Zwischenträger" an den Tatort gelangt, bestehe bei der DNS-Fahndung "in höherem Maße als bei Fingerabdrücken". Damit aber vergrößere sich die Gefahr einer "Umkehr der Beweislast".

"Das Alibi ist nichts, die DNS ist alles"

Auch Heiner Busch vom Bürgerrechtler-Komitee CILIP sieht ein zentrales Problem darin, dass die vermeintlich unanfechtbar perfekten Resultate von DNS-Abgleichen den einen oder anderen Fahnder veranlassen könnten, nicht genauer hinzuschauen - nach dem Motto: "Das Alibi ist nichts, die DNS ist alles."

Speichelproben: Im Mordfall Christina "Nelly" Nytsch wurde ein Familienvater als Täter entlarvt
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Speichelproben: Im Mordfall Christina "Nelly" Nytsch wurde ein Familienvater als Täter entlarvt

Allein schon wegen des befürchteten Trends zur Beweislast-Umkehr widersprechen die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern der verharmlosenden Darstellung etwa der Niedersachsen-CDU, die Entnahme einer Speichelprobe sei lediglich ein "bagatellhafter Eingriff", der genetische Fingerabdruck vergleichbar mit dem klassischen Fingerabdruck.

Gegenargument der Datenschützer: Anders als die seit mehr als einem Jahrhundert gebräuchliche Daktyloskopie biete die DNS-Analyse zumindest technisch die Möglichkeit des "Zugriffs auf Zusatzinformationen" - etwa ob der Betreffende schwarze Augen, chinesische Eltern oder die Veranlagung zur Diabetes hat.

Befürworter der Volkserfassung halten solche Argumente für pure Demagogie. Sie weisen - völlig zu Recht - darauf hin, dass nach der jetzigen Gesetzeslage ausschließlich Daten aus den "nicht codierenden" Teilen erfasst werden dürfen, die mehr als 90 Prozent der DNS ausmachen. Mit Hilfe der freigegebenen Bereiche aber seien lediglich die Identifizierung einer Person und die Bestimmung der Geschlechtszugehörigkeit möglich. Das heikle Zehntel ist für deutsche Kriminalisten tabu.

Wie der Strichcode auf der Milchtüte

Im Übrigen, versichert die Fraktion der DNS-Fans, würden alle Speichelproben nach der Analyse vernichtet. Im Bundeskriminalamt gespeichert wird am Ende ausschließlich eine 16-teilige Ziffern- und Buchstabenfolge, die über ein Individuum nicht mehr verrate als die herkömmliche Fingerabdruck-Formel. Auf dem Computerbildschirm, verklickerte jüngst "Emma" ihren Leserinnen den Sachverhalt, glichen die genetischen Fingerabdrücke den "Milchtüten-Strichcodes aus dem Supermarkt".

Alles richtig. Aber schlummern nicht doch arge Risiken in den derzeit vom Gesetzgeber gesperrten Gen-Zonen? Die Befürworter von DNS-Massentests weichen dieser Frage gerne aus - man wolle keine "Phantomdiskussion" führen, verlautbart der Kriminalistenbund BDK.

Dabei zielen die Begehrlichkeiten vieler Polizisten und Polizeipolitiker im In- und Ausland längst auch auf die Daten in den verbotenen Zonen - wenngleich diese Wünsche in Deutschland zur Zeit eher hinter vorgehaltener Hand geäußert werden, um die zunächst angestrebte Ausweitung der klassischen Gentests nicht zu gefährden.

Lesen Sie morgen im 3. Teil der SPIEGEL-ONLINE-Serie "Die DNS-Jäger": "Engmaschig wie eine Feinstrumpfhose"

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