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11.12.2003
 

Gewalt in der Ehe

Klage gegen Bobby Brown erhoben

Probleme mit der Polizei sind für Bobby Brown nichts Neues. Nun soll er seine Ehefrau Whitney Houston geschlagen haben. Dennoch zeigte sich das Paar gemeinsam in der Öffentlichkeit.

Brown, Houston (Archivbild): Hand in Hand zur Polizei
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DPA

Brown, Houston (Archivbild): Hand in Hand zur Polizei

Atlanta - US-Polizeibeamte hatten die 40-jährige Houston am Sonntagabend in ihrem Haus in Alpharetta im US-Staat Georgia mit einem Bluterguss auf ihrer linken Wange und einer aufgeplatzten Oberlippe angetroffen. Dem Polizeibericht zufolge sagte Houston aus, Brown habe sie geohrfeigt. Danach sei er nach Los Angeles geflogen. Browns Anwalt Maurice Bennet sagte der Zeitung "The Atlanta Journal-Constitution", die Eheleute wollten versuchen, die Angelegenheit privat zu regeln. Houstons Anwalt äußerte sich ähnlich. Der Nachrichtensender CNN berichtet, das Ehepaar sei am Mittwoch gemeinsam bei der Polizei erschienen. Aufs Houstons Wange leuchtete ein blauer Fleck, dennoch hielt sie die Hand ihres Mannes, küsste ihn und sagte wartenden Journalisten: "Wir sind noch zusammen". Nach einer Erklärung eines Sprechers der Familie soll Bobby Brown sehr bedauern, was geschah. Er hoffe, dass ihm seine Frau vergebe.

Im Bundesstaat Georgia wird automatisch Klage erhoben, wenn der Verdacht von Misshandlungen besteht. Das Opfer hat also keinen Einfluss auf die Ermittlungen. Auf einfache Körperverletzung steht bis zu einem Jahr Gefängnis und eine Geldstrafe von 1000 Dollar. Beim ersten Fall häuslicher Gewalt wird die Klage normalerweise fallen gelassen, wenn der Angeklagte eine Therapie beginnt.

Es wäre nicht das erste Mal, dass der Sänger mit dem Gesetz in Konflikt kommt. Im August musste Brown eine Woche hinter Gitter, weil er gegen Bewährungsauflagen im Zusammenhang mit einer früheren Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer verstoßen hatte.

Houston und Brown sind seit 1992 verheiratet. Sie haben eine zehnjährige Tochter, Bobbi Kristina. Ein Gerichtstermin für Brown wurde für den 7. Januar festgesetzt.

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