Kassel- Am dritten Prozesstag sind beim Kannibalen-Prozess weitere grausame Details aus der Tatnacht bekannt geworden. Armin M. habe im Moment des Zustechens gewusst, dass sein Opfer noch lebte, sagte Rechtsmediziner Manfred Risse im Landgericht Kassel. "Er bewegte den Kopf hin und her, er atmete noch, es gab eine Mundbewegung", sagte Riße, der die Videoaufzeichnung der Tat begutachtet hat. Außerdem sei das Blut stark aus dem Hals geströmt, was ein "vitales Lebenszeichen" sei.
M., der wegen Mordes aus sexuellen Motiven angeklagt ist, widersprach dieser Darstellung. Dafür hatte er extra einen Becher Wasser mit in den Gerichtssaal gebracht, um dem Gericht die Menge des Blutes anzuzeigen, die aus seinem Opfer heraus geflossen war. Er habe in dem von ihm aufgenommenen Video die Menge auf dem Tisch gesehen, sagte der 42-Jährige. Daraufhin habe er im Gefängnis mit Kaffee experimentiert und zum Ergebnis gekommen: "Das waren etwa 75 Milliliter."
Das sah der Gutachter anders: Seiner Ansicht nach ist das Opfer verblutet. Dabei müsse B. starke Schmerzen gehabt haben. Zwar habe er vor seiner Entmannung ein betäubendes Erkältungsmittel, eine halbe Flasche Korn und 20 Schlaftabletten eingenommen, das alles könne "diesen Vernichtungsschmerz aber nicht dämpfen", sagte der Rechtsmediziner. Der Gerichtsmediziner beantwortete am Freitag auch Fragen des Angeklagten zu Einzelheiten der Tötung. M. trat als Frager insistierend und rechthaberisch auf. "Das war nicht, was ich jetzt hören wollte", sagte er auf eine Antwort des Mediziners.
Der Toxikologe Harald Schütz von der Universität Gießen hatte errechnet, dass das 43-jährige Opfer nach dem Konsum von 350 Milliliter Schnaps einen Blutalkoholwert von 0,8 bis 1,4 Promille gehabt haben muss. Wie sich der Alkohol auf den Zustand von B. ausgewirkt hatte, könne nicht genau gesagt werden, da dies individuell unterschiedlich sei. Sicherlich habe es aber eine Enthemmung und eine erhöhte Risikobereitschaft gegeben, so der Toxikologe.
Der Kampf um die Filmrechte hat bereits begonnen
Während auch am dritten Prozesstag weitere grausame Details bekannt wurden, meldeten mehrere konkurierende Fernsehteams Interesse an der Verfilmung der Bluttat an. Verteidiger Harald Ermel sagte, man sei in ersten Gesprächen. Sein Mandant arbeite außerdem bereits an einem Buch. Ermel kritisierte die Berichterstattung der Medien über seinen Mandanten. "Er kann machen, was er will, es kommt immer falsch an." M. habe nichts gegen den Willen anderer getan.
Selbst bei Erörterung schlimmster Details zeigte M. sich vor Gericht am Freitag abermals vollkommen ruhig und emotionslos. Schon bei der Vorführung der Video-Aufnahmen unter Ausschluss der Öffentlichkeit am vergangenen Montag habe der Angeklagte manchmal gegrinst, sagte die Schöffin Rosemarie Lange. Sie selbst habe versucht, sich vorzustellen, die sei in der Pathologie. Auch die Männer hätten beim Abspielen der Tat-Videos nicht immer hinsehen können, sagte sie.
Bei seinen Arbeitskollegen war der "Kannibale" bis zum Bekanntwerden der Tat als Mitarbeiter und Kamerad gut angesehen. Dies sagte am Freitag ein als Zeuge gehörter Polizeibeamte, der Mitarbeiter an M.s Arbeitsstelle - einer Kasseler Computerfirma - befragt hatte. Der Kannibale und seine Arbeitskollegen hätten sich auch in privaten Angelegenheiten geholfen. Mit einem Kollegen sei der Angeklagte regelmäßig in die Sauna gegangen.
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