Krenz, hier noch hinter Gittern: "Entscheidung längst überfällig"
Berlin - Krenz war wegen seiner Verantwortung für den Tod von vier DDR-Flüchtlingen an der innerdeutschen Grenze zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Im Februar hatte er die Entlassung beantragt, da hatte er etwa die Hälfte der Strafe abgesessen. Im Juni lehnte das Kammergericht eine Entlassung ab.
Krenz-Rechtsanwalt Robert Unger nannte die Entscheidung "längst überfällig". Im Gegensatz zur Begnadigung, bei der die Reststrafe erlassen wird, bleibt bei der vorzeitigen Haftentlassung die restliche Strafe bestehen und wird zur Bewährung ausgesetzt.
Schon kurz nach Beginn der Haftstrafe, war Krenz in den offenen Vollzug verlegt worden. Tagsüber durfte Krenz als Freigänger das Gefängnis verlassen.
Kritik von Ex-Bürgerrechtlern
Frühere DDR-Bürgerrechtler haben mit Unverständnis auf die vorzeitige Haftentlassung von Krenz reagiert. "Krenz hat genug auf dem Kerbholz. Er ist weder alt, schwach oder schwer krank. Es gibt nichts, was die vorzeitige Entlassung rechtfertigt", sagte der frühere DDR-Oppositionelle Wolfgang Termplin der "Berliner Zeitung".
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Stephan Hilsberg erklärt dem Blatt, mit der Entlassung würden die totalitären Verbrechen der DDR verharmlost: "Krenz kommt jetzt unverdient in den Genuss der Freiheit, die er den DDR-Bürgern immer vorenthalten hat." Der frühere Chef der Stasi-Unterlagenbehörde, Joachim Gauck, wünschte Krenz "Frohe Weihnachten und viele neue Einsichten über das alte Leben."
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