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22.01.2004
 

Skurriles Gerichtsurteil

Wer sich gut kleidet, kann nicht misshandelt worden sein

In Spanien hat ein Richter ein etwas eigentümliches Urteil gefällt - und damit Politiker und Frauenrechtlerinnen gegen sich aufgebracht. Er sprach einen Mann von dem Vorwurf frei, seine Frau misshandelt zu haben. Urteilsbegründung: Die Frau war zu gut gekleidet, als sie vor Gericht erschien.

Madrid - Für ein Opfer häuslicher Gewalt sei die Marokkanerin zu gut angezogen, urteilte Richter Javier Paul Collado laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Efe. Die 22-Jährige hatte ihren Mann beschuldigt, sie sechs Monate lang geschlagen zu haben, bis sie in ein Frauenhaus floh.

Auch die Flucht legte der Richter als Gegenbeweis aus: Sie passe nicht "zu dem Verlust jeglicher Initiative, der misshandelte Ehefrauen kennzeichnet", zitierte Efe aus der Urteilsbegründung. Dem Äußeren der Klägerin widmete Collado einen ganzen Absatz: Ihre "äußere Erscheinung während der dreitägigen Verhandlung, nicht nur geschminkt, sondern auch jeden Tag anders gekleidet, mit Ringen und kostbaren Armreifen, stimmt nicht mit dem Bild einer Frau überein, die monatelang Gewalt erleiden musste", schrieb er dem Efe-Bericht zufolge.

Politiker und Frauenrechtlerinnen reagierten empört auf das Urteil. "Es ist ein typisches Beispiel dafür, dass einige Richter absurde Klischeevorstellungen von häuslicher Gewalt haben", erklärte die Vorsitzende der spanischen Vereinigung getrennter und geschiedener Frauen, Ana Maria Perez del Campo. Sozialminister Eduardo Zaplano sagte, auf die Gerichtsentscheidung angesprochen: "Manchmal hört man von Urteilen, bei denen sich einem die Haare sträuben." Die Klägerin will Berufung gegen die Entscheidung einlegen.

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