Der Kriminalkommissar-Anwärter war verzweifelt. Seine Vorgesetzten forderten von ihm Unmögliches: seine Laufbahnprüfung auf liniertem Papier zu schreiben. Das konnte der Kripo-Anwärter nicht - er wollte es auch nicht - und zog vors Verwaltungsgericht Berlin. 15 Jahre lange habe er nur auf blütenweißem, unliniertem Papier geschrieben, begründete der Kripo-Kandidat seine Klage. Das solle doch bitte auch in der Klausur so bleiben. Denn ohne weißes Papier keine Konzentration, kein Erfolg in der Prüfung - und das Ende seiner Karriere, bevor diese überhaupt erst begonnen habe.
Doch die Berliner Richter ließen sich von der Papierdiskussion nicht einwickeln. Von einem angehenden Kriminalbeamten könne man erwarten, dass er auf liniertem Papier schreibe, entschieden sie. Zum Verdruss des Mannes.
(Beschluss VG 28 A 81.04)
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