Stopschild: Streitwert der Angelegenheit: null
Nicht schlecht staunten die Juristen des Verwaltungsgerichts Berlin auch über die Klage eines Berliners, der die Straßenseite hatte wechseln müssen. Ein Polizist hatte den Passanten dazu aufgefordert, weil die eine Straßenseite wegen eines Staatsbesuchs abgesperrt - die andere aber frei war. Zwar befolgte der Mann die Anweisung, zog danach aber prompt vor Gericht. Streitwert der Angelegenheit: null.
Er wollte nur mal gerichtlich festgestellt wissen, dass er theoretisch die Straße gar nicht hätte überqueren müssen, begründete der Kläger sein Anliegen. Nach einem deutlichen Hinweis des zuständigen Richters auf die geringen Erfolgsaussichten zog der streitlustige Fußgänger seinen Antrag dann allerdings wieder zurück.
(Aktenzeichen VG 1 A 65.04)
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