Manche notorische Rechthaber bringen selbst geduldige Verwaltungsjuristen zum Kochen. So riss beispielsweise den Beamten des Verwaltungsgerichts Stuttgart bei der Klage eines schwäbischen Postbeamten der Geduldsfaden. Der Mann hatte gegen die Postbeamten-Krankenkasse geklagt, weil diese ihm nur einen Teilbetrag der zahnärztlichen Behandlungskosten seines Sohnes zurückerstattet hatte. Dabei ging es immerhin um 7,87 Mark.
In dem abschlägigen Urteil bescheinigten ihm die Richter, seine Klage sei als "wirtschaftlich sinnlose pure Rechthaberei einzuschätzen, das heißt als Missbrauch des Gerichts". Allein Porto und Papierkosten des Antragstellers hätten den Streitwert bereits überstiegen. Das ganze Verfahren dauerte neun Monate.
(Aktenzeichen 17 K 2537/98)
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